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Änderungen ab 01.01.2024

Folgende Änderungen treten ab dem 01.01.2024 in Kraft:

Änderung der Regelbedarfe im SGB II

Alleinstehende/Alleinerziehende                                     563,00 € (+61,00 €)

Paare je Partner / BG                                                       506,00 € (+55,00 €)

Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern    451,00 € (+49,00€)

15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres                   471,00 € (+51,00 €)

7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres                     390,00 € (+42,00 €)

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres              357,00 € (+ 39,00 €)

Beachten Sie bitte:

Eventuell bewilligte Mehrbedarfe nach § 21 SGB II oder bereits verhängte Leistungsminderungen erhöhen sich entsprechend, da sich diese prozentual an den Regelbedarfen orientieren.

Änderungen beim Unterhaltsvorschuss

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2024

für Kinder von 0 bis 5 Jahren         230,00 €

für Kinder von 6 bis 11 Jahren        301,00 €

für Kinder von 12 bis 17 Jahren      395,00 € sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.