Folgende Änderungen treten ab dem 01.01.2024 in Kraft:
Änderung der Regelbedarfe im SGB II
Alleinstehende/Alleinerziehende 563,00 € (+61,00 €)
Paare je Partner / BG 506,00 € (+55,00 €)
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 451,00 € (+49,00€)
15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471,00 € (+51,00 €)
7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390,00 € (+42,00 €)
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357,00 € (+ 39,00 €)
Beachten Sie bitte:
Eventuell bewilligte Mehrbedarfe nach § 21 SGB II oder bereits verhängte Leistungsminderungen erhöhen sich entsprechend, da sich diese prozentual an den Regelbedarfen orientieren.
Änderungen beim Unterhaltsvorschuss
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2024
für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230,00 €
für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 €
für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 € sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.