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Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Für schulische Ausbildungen (in Vollzeit) bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das sogenannte Aufstiegs-BAföG hilft Nachwuchskräften, ihre Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zu finanzieren.

Gerne können Sie auch bei uns die erforderlichen Antragsunterlagen für BAföG oder AFBG per Mail anfordern. Neben der Angabe, ob Sie BAföG oder AFBG beantragen möchten, geben Sie bitte Ihr konkretes Ausbildungsziel, die (geplante) Ausbildungsstätte, den Ausbildungsbeginn und Ihre vollständige Adresse an. Die Unterlagen können wir Ihnen postalisch oder per E-Mail zu senden.