UNSERE AUFGABEN
Wir beraten und unterstützen Eltern oder Erziehungsberechtigte, auch Pflegeeltern, Kinder und Jugendliche in Erziehungsschwierigkeiten, familiären Konflikten und Problemen in Kindergarten, Schule und Berufsausbildung.
Terminvereinbarung
Einen Termin für ein Erstgespräch können Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Kinder und Jugendliche selbst vereinbaren. Unsere Beratung ist kostenlos, freiwillig und vertraulich. Es gilt die gesetzliche Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur, wenn Ihr ausdrückliches Einverständnis vorliegt.
- Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Telefon: + 49 7751 86 4381
- E-Mail senden
Anschrift
- Landratsamt Waldshut
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Viehmarktplatz 1
- 79761 Waldshut-Tiengen
- Fax: 07751/86 43 89
Weitere Informationen
Kinderschutz für Fachkräfte
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)
Fachkräfte von Trägern, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, haben nach § 8a SGB VIII zur Gefährdungseinschätzung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF) hinzuzuziehen. Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine ieF.
Die ieF-Beratung soll der ratsuchenden Fachkraft Handlungssicherheit geben. Zudem dient die ieF-Beratung einer fachlich qualifizierten Einschätzung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung.
Eine ieF-Beratung erfolgt anonymisiert und hat ausschließlich eine unterstützende Beratung. Die fachliche Verantwortung bleibt über den gesamten Beratungsprozess hinweg bei der fallverantwortlichen Fachkraft/Einrichtung.
Die zuständigen ieFs im Landkreis Waldshut finden Sie in dieser Übersicht: Liste ieF und Aufteilung Landkreis
Den Meldebogen für Institutionen zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung finden Sie hier: Meldebogen
Für Jugendliche
Die Mitarbeitenden der Psychologischen Beratungsstelle können dich bei vielen Themen oder Schwierigkeiten unterstützen. Über was gesprochen wird, entscheidest du.
Was besprochen wird, ist vertraulich. Es gilt die Schweigepflicht.
Wir unterstützen dich dabei, eine für dich passende Lösung zu finden. Dabei legen wir viel Wert darauf, dass du selbst mitentscheiden kannst, wie es weitergeht.
Für ein erstes Gespräch kannst du dich gerne telefonisch anmelden.
Leichte Sprache
Wir sind für Sie/dich da. Manchmal weiß man alleine nicht weiter. Manchmal braucht man jemanden zum Reden. Wir hören zu. Wir nehmen uns dafür Zeit. Gemeinsam suchen wir eine Lösung. Wir erzählen über die Beratungen nichts weiter. Das nennt sich Schweigepflicht.
Die Beratungen bei uns sind kostenlos. Die Beratungen sind freiwillig. Jede und jeder bestimmt selbst was er oder sie sagen möchte. Am Telefon vereinbaren wir gerne einen Termin.
Für Fachkräfte
Fallbesprechungen
Psychosoziale Fachkräfte können anonymisierte Fälle aus ihrem eigenen beruflichen Tätigkeitsfeld mit uns besprechen, um ihre Einschätzung und das weitere Vorgehen zu klären.
Kinderschutz
siehe oben „Kinderschutz für Fachkfäfte“