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Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt

Wer hat Anspruch?

  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, unabhängig der Sorgerechtsregelung.
  • Der alleinerziehende Elternteil selbst für den eigenen Betreuungsunterhalt, sofern das Kind noch keine 3 Jahre alt ist;
  • sowie Volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern machen wollen.

Im Rahmen der Beratung und Unterstützung versuchen wir zwischen den Kindeseltern zu vermitteln, um einvernehmliche Lösungen hinsichtlich der Unterhaltsansprüche zu finden. Sie umfasst auch die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs.

Wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen. Der Beistand kann das Kind in Abstammungs- und Unterhaltsangelegenheiten in gerichtlichen Verfahren rechtlich vertreten.

Offizielle Informationsbroschüre

Kontakt

Kontaktaufnahme per E-Mail.

Bitte geben Sie hierbei Ihren Wohnort an. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Telefonische Kontaktaufnahme:

Nach Auswahl Ihrer Wohngemeinde wird Ihnen die Telefonnummer der zuständigen Mitarbeiterin bzw. des zuständigen Mitarbeiters angezeigt.

Albbruck, Tiengen und Wutach

Telefon: +49 7751 86 4307. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr

Bad Säckingen, Görwihl, Herrischried, Höchenschwand, Klettgau, Murg, Rickenbach

Telefon: +49 7751 86 4309. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Bernau, Dachsberg, Hohentengen, Ibach, Laufenburg

Telefon: +49 7751 86 4330. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Bonndorf, Eggingen, Grafenhausen, Häusern, Lottstetten, Wutöschingen

Telefon: +49 7751 86 4331. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Dettighofen, St. Blasien, Waldshut

Telefon: +49 7751 86 4306. Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Dogern und Todtmoos oder in der Schweiz wohnhaft

Telefon: +49 7751 86 4310. Erreichbar von Montag bis Freitag

Jestetten, Küssaberg, Weilheim

Telefon: +49 7751 86 4329. Erreichbar von Mittwoch bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.

Lauchringen, Stühlingen, Ühlingen Birkendorf, Wehr

Telefon: +49 7751 86 4311. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.