Kontakt
Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie deren Familien.
Je nach Art der Beeinträchtigung unterscheiden sich die Zuständigkeiten:
- SGB VIII: für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.
- SGB IX: für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung.
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