Wir stellen kostenfrei Beurkundungen aus:
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Sorgeerklärung (gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern),
- Kindesunterhalt
Kontakt
Zum Beurkundungstermin müssen Sie persönlich erscheinen und ein gültiges Ausweisdokument bei sich führen. Zur Vorbereitung der Beurkundung, benötigen wir vorab entsprechende Angaben und Personalien. Hierzu folgen Sie bitte folgendem Link.
Sobald uns die Informationen vorliegen, werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Sie können aber auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen per E-Mail. Möchten Sie uns telefonisch erreichen, dann beachten Sie bitte, dass sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Kindesmutter richtet.
Albbruck, Tiengen, Wutach
Telefon: +49 7751 86 4307. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr
Bad Säckingen, Görwihl, Herrischried, Höchenschwand, Klettgau, Murg, Rickenbach
Telefon: +49 7751 86 4309. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
Bernau, Dachsberg, Hohentengen, Ibach, Laufenburg
Telefon: +49 7751 86 4330. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.
Bonndorf, Eggingen, Grafenhausen, Häusern, Wutöschingen
Telefon: +49 7751 86 4331. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.
Dettighofen, St. Blasien, Waldshut und Dogern
Telefon: +49 7751 86 4306. Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
Todtmoos oder in der Schweiz wohnhaft
Telefon: +49 7751 86 4310. Erreichbar von Montag bis Freitag
Jestetten, Küssaberg, Weilheim
Telefon: +49 7751 86 4329. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:30 Uhr.
Lauchringen, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf und Wehr
Telefon: +49 7751 86 4311. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.