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Beurkundung

Wir stellen kostenfrei Beurkundungen aus:

  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
  • Sorgeerklärung (gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern),
  • Kindesunterhalt

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema gemeinsames Sorgerecht.

 

Informationen zum Datenschutz

Kontakt

Zum Beurkundungstermin müssen Sie persönlich erscheinen und ein gültiges Ausweisdokument bei sich führen. Zur Vorbereitung der Beurkundung, benötigen wir vorab entsprechende Angaben und Personalien. Hierzu folgen Sie bitte folgendem Link.

Sobald uns die Informationen vorliegen, werden wir Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Sie können aber auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen per E-Mail. Möchten Sie uns telefonisch erreichen, dann beachten Sie bitte, dass sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Kindesmutter richtet.

Albbruck, Eggingen, Grafenhausen, Tiengen mit Ortsteilen, Wutach

Telefon: +49 7751 86 4307. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr

Bad Säckingen, Görwihl, Klettgau, Murg, Rickenbach und Stühlingen

Telefon: +49 7751 86 4309. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Bernau, Dachsberg, Häusern, Hohentengen, Ibach, Laufenburg und Lottstetten

Telefon: +49 7751 86 4330. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Bonndorf und Wutöschingen

Telefon: +49 7751 86 4331. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 10:00 Uhr.

St. Blasien und Waldshut mit Ortsteilen

Telefon: +49 7751 86 4306. Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 10:00 Uhr.

Todtmoos, Dogern oder in der Schweiz wohnhaft

Telefon: +49 7751 86 4310. Erreichbar von Montag bis Freitag

Dettighofen, Jestetten, Küssaberg, Weilheim

Telefon: +49 7751 86 4329. Erreichbar von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:30 Uhr.

Herrischried, Höchenschwand, Lauchringen, Ühlingen-Birkendorf und Wehr

Telefon: +49 7751 86 4311. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.