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Wer kann Tagespflegeperson werden?

Jede Person, die bereit ist, mit Kindern zu arbeiten und diese verantwortungsvolle Aufgabe verbindlich und verlässlich über einen längeren Zeitraum übernehmen möchte, kann Tagespflegeeperson werden.


Sie sollte darüber hinaus

  • ausreichend zeitliche Kapazitäten haben,
  • über genügend Platz zum Spielen und Schlafen verfügen oder ins Haus der Eltern kommen können,
  • zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern bereit sein und
  • bereit sein, sich durch spezielle Fortbildungen weiter zu bilden.

Pflegeerlaubnis

Eine Tagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Die Pflegeerlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt erteilt.

Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, muss die Person eine persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachweisen. Geprüft werden im Besonderen: Persönlichkeit, Kompetenz und Kooperationsbereitschaft sowie der Nachweis über fundierte Kenntnisse in der Kindertagespflege.

Qualifizierungskurs

Das Jugendamt bietet jährlich einen Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE). Dieser gliedert sich in zwei Kursblöcke. Nach dem praxisvorbereitenden Grundkurs (50 UE) kann die Pflegeerlaubnis beantragt werden. Somit haben die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer,  die Möglichkeit schon während der Qualifizierung eine Betreuung für Tageskinder anzubieten. 

Haben Sie Interesse? Gerne geben wir Ihnen Auskunft.