Wer hat Anspruch?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
- wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses
Er richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 230 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 301 Euro
- für Kinder von 12- bis 17 Jahren 395 Euro.
Weitere Informationen und Antragstellung
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss
- Antragsformular
- Antragstellung Online (noch nicht verfügbar)
- Broschüre
Kontakt
Sie können sich an uns wenden per E-Mail. Möchten Sie uns telefonisch erreichen, dann beachten Sie bitte, dass sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes richtet.
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen Termin!
A, B und O
Telefon: +49 7751 86 4395. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
C, D, E, N und R
Telefon: +49 7751 86 4355. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
F, P und Q
Telefon: +49 7751 86 4394. erreichbar von Montag, Mittwoch bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
G, X bis Z
Telefon: +49 7751 86 4391. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
J und K
Telefon: +49 7751 86 4327. erreichbar von Dienstag bis Donnerstag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
M, U und W
Telefon: +49 7751 86 4357. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
S
Telefon: +49 7751 86 4334. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.
H, I, L, T und V
Telefon: +49 7751 86 4335. erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 bis 10:00 Uhr.