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Vormundschaft

Im Rahmen einer Amtsvormundschaft werden zentrale Aufgaben anstelle der Eltern wahrgenommen, wenn diese nicht oder nicht mehr zu deren Wahrnehmung in der Lage bzw. berechtigt sind. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Familiengerichtes.

 
Es sind nicht nur die rechtlichen Interessen des Kindes oder Jugendlichen zu vertreten, u.a. im Rahmen von Gerichtsterminen, sondern die Amtsvormundschaft beinhaltet auch die Verantwortung und Ansprechbarkeit in persönlichen Belangen, die individuelle Begleitung der Mündel, ihre Förderung und Begleitung ihrer Entwicklung. Gesetzlicher Standard sind vor diesem Hintergrund regelmäßige Besuche der untergebrachten Mündel (in der Regel monatlich). 


Die Arbeit ist geprägt von der unmittelbaren Verantwortlichkeit als gesetzliche Vertretung für Mündel, deren Lebenswege sich sehr unterschiedlich, teilweise auch schwierig gestalten und ebenso vielfältige Anforderungen auch an den Amtsvormund stellen.