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Jugendarbeit

Wir sind zuständig für die Bereiche Offene Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendschutz.

Förderung Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit

Der Jugendreferent unterstützt und berät Kommunen im Landkreis bei der Planung und Realisierung der Jugendarbeit vor Ort. So ist er Ansprechpartner für Jugendliche und Kommunen bei Fragen der Jugendbeteiligung und bei allen Fragen zu Rahmenbedingungen der Jugendarbeit

Auf Wunsch gibt der Jugendreferent Vereinen, Verbänden und bürgerlichen Eigeninitiativengerne Impulse und Denkanstöße, wie Angebote für Kinder und Jugendliche ausgestaltet sein können. Auch eine Förderung beim Aufbau von selbstorganisierten Jugendtreffs ist möglich. 

Kontakt

Jugendverbandsarbeit

Der Jugendreferent unterstützt neben der offenen Jugendarbeit auch die Jugendverbände. Dies erfolgt über das Netzwerk der Jugendverbände im Landkreis Waldshut, einem Zusammenschluss von mehreren Kreisverbänden, die Jugendarbeit in ihren Ortsgruppen anbieten. Zu den Aufgaben des Netzwerks gehören

  • der direkte Austausch über Verbandsgrenzen hinweg,
  • die Organisation von Fortbildungen für Aktive in der Jugendarbeit,
  • die Beratung im Bedarfsfall sowie
  • die politische Vertretung der Verbände als Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises.

Der Jugendreferent unterstützt seinerseits die ehrenamtlichen Sprecherinnen und Sprecher des Netzwerks bei administrativen und inhaltlichen Fragen.Auch ist er Ansprechpartner, wenn Förderanträge gestellt werden. 

Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Ebenso fördert er Kinder und Jugendliche dabei, kritikfähig, entscheidungsfähig und eigenverantwortlich zu handeln, aber auch verantwortungsvoll gegenüber anderen Personen zu verhalten.

Auch die Eltern sollen befähigt werden, ihre Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Hierzu zählen alle gefährdende Einflüsse, auch diejenigen, die durch Mediennutzung entstehen können.

Daneben regelt der Jugendschutz erlaubte Aufenthaltszeiten in Gaststätten und auf öffentlichen Veranstaltungen, die Beschreibung von jugendgefährdeten Orten sowie die Bestimmungen über die Abgabe von Tabakwaren und alkoholischer Getränke sowie deren Konsum in der Öffentlichkeit.