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Viele Hände von Menschen unterschiedlichen Alters liegen aufeinander

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde - Ihre Anlaufstelle für Vorsorge & rechtliche Betreuung

Ob rechtzeitig vorsorgen oder gut begleitet betreuen – wir von der Betreuungsbehörde stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Unsere Aufgaben auf einen Blick:

  • Information und Beratung zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung      
  • Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Erstellung von Sozialberichten für das Betreuungsgericht – zur Einschätzung der individuellen Lebenssituation
  • Unterstützung und Begleitung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
  • Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern gemäß den gesetzlichen Vorgaben

Sie möchten sich als Betreuerin oder Betreuer engagieren?

Wir suchen Interessierte an einer selbständigen Tätigkeit als Berufsbetreuer oder -betreuerin. Auch Interessierte an einem Ehrenamt finden bei uns eine sinnstiftende Tätigkeit.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Manche Menschen können aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht eigenständig regeln. In solchen Situationen kann eine rechtliche Betreuung eingesetzt werden. Wichtig ist: Eine Betreuung ist keine Entmündigung! Die gibt es in Deutschland nicht mehr.

Stattdessen steht die Unterstützung im Vordergrund: Die betroffene Person bleibt so selbstbestimmt wie möglich - und bekommt dort Hilfe, wo sie wirklich gebraucht wird.

Das Betreuungsgericht legt fest, in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist, zum Beispiel bei finanziellen Angelgenheiten, Gesundheitsthemen oder im Kontakt mit Behörden. Für diese Aufgaben wird eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Die rechtliche Betreuung erfolgt verantwortungsvoll und orientiert sich an den individuellen Wünschen und Vorstellungen der betreuten Person.

Rechtliche Betreuung bedeutet also: Stärken, begleiten, unterstützen - mit Respekt für die individuellen Lebensentwürfe und Wünsche.

Sorgen Sie sich um einen Menschen, der wichtige Entscheidungen nicht mehr allein treffen kann? Der erste Schritt ist eine so genannte Anregung bei einem der Amtsgerichte im Landkreis zu stellen. Nachfolgend finden Sie das passende Formular und mehr Informationen.

Formular, mit dem Sie eine rechtliche Betreuung anregen können

Die Amtsgerichte kümmern sich um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und sind für folgende Gemeinden zuständig.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen:
Albbruck, Bonndorf, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Weilheim, Wutach, Wutöschingen.
Anregung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen (268 kB, PDF)

Amtsgericht Bad Säckingen:
Bad Säckingen, Wehr, Laufenburg, Murg, Herrischried und Rickenbach.
Anregung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht Bad Säckingen (267 kB, PDF)

Amtsgericht St. Blasien:
Bernau, Dachsberg, Häusern, Höchenschwand, Ibach, St. Blasien, Todtmoos
Anregung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht St. Blasien (268 kB, PDF)
 

 

Für den Fall der Fälle - jetzt bestimmen, wer später entscheidet

Keiner denkt gerne daran, dass er irgendwann Hilfe brauchen könnte – aber genau deshalb ist es wichtig, jetzt vorzusorgen und die Gestaltung der eigenen Entscheidungen selbst in der Hand zu behalten. So sichern Sie sich Ihre Selbstbestimmung – heute und für die Zukunft.

Anleitung: So sorgen Sie für den Ernstfall vor

  • Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht: Damit bestimmen Sie selbst, wer für Sie im Bedarfsfall entscheiden darf.
  • Betreuungsverfügung: Wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, können Sie stattdessen eine Betreuungsverfügung verfassen. Darin bestimmen Sie, wer im Fall einer gesetzlichen Betreuung Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer sein soll - und Sie können zusätzlich persönliche Wünsche und Vorstellungen einbringen.
  • Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder nicht – für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können.

Sämtliche Dokumente können Sie sich auf dieser Website des Bundesjustizministeriums herunterladen.

Downloads

 

Kontakt nordwood-themes/Unsplash

Ihr Weg zu uns

  • Sie haben Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge?
  • Sie benötigen Informationsmaterial?
  • Sie möchten sich bei der Betreuungsbehörde in Selbständigkeit oder Ehrenamt engagieren?

Kommen Sie gern auf uns zu!

Anschrift: 
Betreuungsbehörde
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: +49 7751 86 4952

E-Mail: Betreuungsbehoerde@landkreis-waldshut.de