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Wohngeldstelle Landratsamt Waldshut

Wir sind Ansprechpartner für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Die Ausnahme ist die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen. Wenden sich an die dortige Stadtverwaltung, wenn Sie dort wohnen.

Wichtiger Hinweis zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen:

Aufgrund des gesteigerten Antragsaufkommens in Folge der Wohngeld-Plus Reform ist mit längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge zu rechnen. Es wird daher gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen und Anfragen ausschließlich über die allgemeinen E-Mail-Adresse (sozialamt@landkreis-waldshut.de) einzureichen. Für persönliche Vorsprachen wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Die Mitarbeiterinnen sind bemüht, die Anfragen schnellstmöglich zu beantworten und die Anträge zu bearbeiten. Die notwendigen Antragsunterlagen müssen nicht zwingend vor Ort abgeholt oder von den Wohngeldbehörden versandt werden.  Sie finden die Wohngeld-Anträge auf dem Online-Bürgerportal des Landratsamtes.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Das Wohngeldgesetz

Wohngeld nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz dient der Sicherung des Wohnraumes.

Als Mieter können Sie einen Anspruch auf Mietzuschuss haben. Als Wohnungs-/Hauseigentümer einen Anspruch auf Lastenzuschuss.

Seit dem 01.01.2023 besteht die Möglichkeit, eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente zu erhalten.

Auch Heimbewohner (in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe) können Anspruch auf Wohngeld haben.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt sind vom Wohngeld ausgeschlossen, sofern Kosten der Unterkunft bei der Leistungsberechnung berücksichtigt wurde.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt generell von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Wenn Sie Anspruch haben, dann richtet sich die Förderhöhe an die Personenzahl, die Höhe der Unterkunftskosten und den Wohnort.

Sie haben Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft.

Weitere Informationen

Sie möchten mehr erfahren? Auf den Seiten der zuständigen Bundes- und Landesministerien erhalten Sie weitere Informationen.