Personen haben Anspruch auf eine Zuwendung, wenn sie Verfolgte sind, die
- in der DDR in rechtswidriger Weise
- mindestens 90 Tage inhaftiert waren und
- heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Die monatliche Zuwendung beträgt monatlich 330,00 Euro.
Rechtsgrundlage: Paragraph 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz