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Besondere Zuwendung Haftopfer

Personen haben Anspruch auf eine Zuwendung, wenn sie Verfolgte sind, die 

  • in der DDR in rechtswidriger Weise
  • mindestens 90 Tage inhaftiert waren und
  • heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Die monatliche Zuwendung beträgt monatlich 330,00 Euro.

Rechtsgrundlage: Paragraph 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz