Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Soziales Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 01.01.2024 durch die Einführung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch - SGB XIV reformiert.

 

Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Personen, die durch ein schädigendes Ereignis einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht.

 

Leistungsberechtigte Personen:

  • Opfer von Gewalttaten oder von gleichgestellten Taten
  • Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
  • Geschädigte einer empfohlenen Schutzimpfung
  • Geschädigte bei der Ableistung des Zivildienstes
  • Opfer des SED-Regimes in Anwendung des Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetzes – StrRehaG oder des Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG
  • Geschädigte nach dem Häftlingshilfegesetz – HHG

Außer den Geschädigten haben auch ihre Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden einen Anspruch auf Leistungen.

Art und Umfang der Leistungen:

  • Soforthilfe durch schnell verfügbare psychologische Beratung und Betreuung in Traumaambulanzen
  • Kompetente Begleitung während des Verwaltungsverfahrens durch ein Fallmanagement
  • Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Besondere Leistungen im Einzelfall
  • monatliche Entschädigungszahlungen
  • Berufsschadensausgleich
  • weitere Leistungen (bei Blindheit; Kosten von Überführung und Bestattung)

Weitere Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht finden Sie unter:

  • Website der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
  • Broschüre des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)