Wohngeld
Die Wohngeldstelle des Landkreises ist für die Einwohnerinnen und Einwohner aller kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Die Ausnahme bildet die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen. Wenn Sie dort wohnen, bitten wir Sie, sich an die dortige Stadtverwaltung zu wenden.