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PERSÖNLICHE VORSORGE

Ist jemand aufgrund einer geistigen, seelischen und körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, dann ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können öffentlich von uns beglaubigt werden.

In einer Vorsorgebroschüre haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und weitere wichtige Formulare zusammengestellt. Sie ist für die Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises kostenlos erhältlich. Dieses und weitere Dokumente können Sie auf der Downloadliste rechts unten herunterladen.

Kontakt

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie die Vorsorgebroschüre per Post erhalten möchten oder wenn wir Ihnen Vollmachten öffentlich beglaubigen sollen.