Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die in Deutschland wohnen, haben Anspruch, wenn sie

  • die Altersgrenze gemäß des 12. Sozialgesetzbuches (Paragraph 41 Absatz 2) erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben 
  • und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Zudem sind das Einkommen und das Vermögen maßgeblich. Das heißt, wenn man nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. dem des Ehegatten oder des Lebenspartners bestreiten kann.

  • Hinweis: Personen dürfen Vermögen bis zur "Freigrenze" von derzeit 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern behalten.