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Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gesucht!

Bei Interesse übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Nachweisen zur Ausbildung und Berufstätigkeit an: Betreuungsbehoerde@landkreis-waldshut.de

Rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig aus. Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Gericht. Sie vertreten die rechtlichen Interessen der betreuten Personen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Im Vordergrund stehen das Wohl der Betroffenen und derer Wünsche.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen durch die Justiz.

Hilfreich für die Tätigkeit ist eine Ausbildung im juristischen, sozialen oder kaufmännischen Bereich, jedoch nicht Voraussetzung. Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde geben Ihnen gerne telefonisch nähere Auskunft.

Bei Interesse an der Tätigkeit übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Nachweisen zur Ausbildung und Berufstätigkeit.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer