Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Es ist unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder seit Geburt besteht.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird von 10 – 100 in Zehnerschritten eingeteilt.
Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen ermittelt. Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erreicht wird.