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Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 auf Antrag ausgestellt.

Der Ausweis ist eine Plastikkarte mit tastbarer Braille-Schrift, damit auch blinde Menschen ihren Ausweis erkennen können. Er dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, Leistungen und sonstigen Hilfen.

Zur Ausstellung des Ausweises wird ein farbiges Passbild benötigt (mit Angabe des Aktenzeichens und Namens auf der Rückseite). Ein biometrisches Passbild, wie beim Personalausweis, ist nicht zwingend erforderlich.