Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen
Arzt schreibt auf Klemmbrett

Amtsärztliche Gutachten

Das Gesundheitsamt nimmt ärztliche Untersuchungen vor und erstellt hierüber amts- oder gerichtsärztliche Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen, wenn dies durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist. 

Amtsärztliche Untersuchungen werden im Regelfall nur dann durchgeführt, wenn diese von Behörden und Gerichten beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Beispiele sind Untersuchungen auf Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Kraftfahreignung, Betreuungs- und Unterbringungsbedürftigkeit.

Für Sozial- und Jugendämter werden Begutachtungen durchgeführt, ob als medizinische Voraussetzung zur Gewährung von Eingliederungshilfe eine Behinderung im Sinne des 12. Sozialgesetzbuches vorliegt. Im Jahre 2005 wurden die Versorgungsämter in Baden-Württemberg in die Landratsämter eingliedert. Seither erstattet das Gesundheitsamt ärztliche Stellungnahmen im Sozialen Entschädigungsrecht und zu Anträgen nach dem 9. Sozialgesetzbuch.

Liegt dem Gesundheitsamt ein Auftrag vor, erfolgt im Regelfall schriftlich die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung. Zur Untersuchung muss ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitgebracht werden.

 

Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit von Beamten

Ärztliche Zeugnisse über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis werden vom Gesundheitsamt nicht mehr erstellt. Einstellungsuntersuchungen werden  von niedergelassenen oder anderen approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Informationen hierzu findet man auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes. Untersuchungen zur Dienstfähigkeit von Beamten erfolgen am Gesundheitsamt Freiburg.