ESU 1
Nach § 91 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg werden alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr (1-2 Jahre vor der Aufnahme in die Schule) im Rahmen einer Einschulungsuntersuchung (ESU 1) vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Kindergarten untersucht. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, erhalten einen Termin im Gesundheitsamt.
Ziel ist es, Gesundheits- und Entwicklungsprobleme zu erkennen und rechtzeitig vor Beginn der Schulzeit notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, um bei allen Kindern einen möglichst guten Start in die Schule zu erreichen.
Bei der Untersuchung durch eine sozialmedizinische Assistentin des Gesundheitsamts erfolgt:
- die Erhebung ausgewählter Befunde (Körpergröße und Körpergewicht, Seh- und Hörtest, Sprachtest, Tests zu motorischen Fähigkeiten), die nicht in der U8/U9 enthalten sind bzw. standardisiert zur Bildung von Referenzwerten erhoben werden müssen
- die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und des Impfstatus
- die standardisierte Befragung der Eltern zu Entwicklungsverlauf, Krankheiten und sozialen Rahmenbedingungen des Kindes mit Elternfragebogen (freiwillig),
- die standardisierte Befragung der Erzieherinnen zum Entwicklungsstand des Kindes auf der Basis eines Erzieherinnenfragebogens
- Die Eltern erhalten selbstverständlich die Untersuchungsergebnisse und Hinweise zu möglichen Fördermaßnahmen ihres Kindes. Sollten sich bei der ESU 1 bisher nicht bekannte Auffälligkeiten bei der Entwicklung des Kindes zeigen, kann das Kind mit den Eltern zu einer ärztlichen Nachuntersuchung und ausführlichen Beratung ins Gesundheitsamt eingeladen werden
- Bei Kindern, bei denen der durchgeführte Sprachtest auf eine Sprachentwicklungsverzögerung hinweist, wird zusätzlich eine ausführliche Sprachstandsdiagnostik (SETK 3-5) durch Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes durchgeführt. Hierdurch können Sprachprobleme erkannt und Kinder frühzeitig einer Förderung zugeführt werden. Dies ist umso wichtiger, als die Sprache eine zentrale Rolle in der kindlichen Entwicklung spielt und den späteren Schulerfolg wesentlich beeinflusst
ESU 2
Sollten im letzten Kindergartenjahr medizinische Fragen zur Schulbereitschaft des Kindes bestehen, kann in den Monaten vor der Einschulung eine ärztliche Untersuchung (ESU 2) durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes erfolgen.
Der Antrag zur ESU 2 muss von der zuständigen Grundschule gestellt werden, die Amtsärztin / der Amtsarzt entscheidet über den Antrag. Berücksichtigt wird dabei, neben den Ergebnissen aus der ESU 1, auch eine aktualisierte Dokumentation zum Entwicklungsstand des Kindes durch die Erzieherinnen.
- Weitere informationen beim Landesgesundheitsamt
- Informationsblatt zum Datenschutz (32 kB, PDF)
- AR: مستشار الآباء (3.80 MB, PDF)
- DE: Elternratgeber (3.72 MB, PDF)
- EN: A Parents’ Guide (3.73 MB, PDF)
- EL: Οδηγός για γονείς (3.76 MB, PDF)
- FA: راهنمای والدین (3.81 MB, PDF)
- FR: Guide à l’attention des parents (3.75 MB, PDF)
- HR: Vodic za roditelje (3.77 MB, PDF)
- IT: Consulenza ai genitori (3.78 MB, PDF)
- PL: Poradnik dla rodziców (3.88 MB, PDF)
- RO: Ghid pentru parint,i (3.78 MB, PDF)
- RU: Советы для родителей (3.78 MB, PDF)
- SQ: Këshillues për prindërit (3.72 MB, PDF)
- TR:Ebeveyn Rehberi (3.80 MB, PDF)
- UK: Довідник для батьків дошкільнят (3.76 MB, PDF)
Ansprechpartnerinnen
- Frau Bieck, Christiane
- Frau Dr. Schulz, Elisabeth
- Frau Bertram, Eva
Telefon: +49 7751 86 5101
Per E-mail erreichen Sie uns unter: ESU@landkreis-waldshut.de