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Globuli kullern über ein grünes Blatt

Ausübung der Heilkunde / Heilpraktikerwesen

Anträge für die Erlaubnis der Heilpraktikertätigkeit

Personen, die im Regierungsbezirk Südbaden, die Heilkunde ohne Approbation ausüben wollen (d. h. nicht Arzt sind), benötigen hierzu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Anträge für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde können beim Gesundheitsamt in Freiburg gestellt werden. Dort finden auch die vorgeschriebenen Heilpraktikerüberprüfungen statt.

 

Hygienische Überwachung der Praxen

Es ist die Aufgabe des Gesundheitsamts die Hygiene in den Praxen von tätigen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern zu überwachen. Daher aktualisieren wir in regelmäßigen Abständen die Selbstauskunftsbögen von tätigen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern.

Wir bitten alle im Landkreis tätigen Heilpraktiker die die Selbstauskunft für Heilpraktiker auszufüllen und per mail an infektionsschutz@landkreis-waldshut.de oder postalisch an unsere Postanschrift zu übersenden. Bitte tun Sie dies bei Neueröffnung der Praxis, bei Änderung des Behandlungsspektums und einmalig, falls Sie bisher noch nie eine Meldung beim Gesundheitsamt gemacht haben. Wir bitten Sie auch bei ausschließlich nichtinvasiver Tätigkeit die zweite Seite zur "Selbstauskunft über die Ausübung invasiver Tätigkeiten in Ihrer Praxis“ auszufüllen und an uns zu übersenden.