Personen, die im Regierungsbezirk Südbaden, die Heilkunde ohne Approbation ausüben wollen (d. h. nicht Arzt sind), benötigen hierzu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Anträge für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde können beim Gesundheitsamt in Freiburg gestellt werden. Dort finden auch die vorgeschriebenen Heilpraktikerüberprüfungen statt.
Das Gesundheitsamt kann ferner anlassbezogen oder im Rahmen von periodischen Begehungen überprüfen, ob invasiv arbeitende Heilpraktiker Ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Infektionshygiene nachkommen.
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