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Schema einer Lunge

Tuberkulosefürsorge

Tuberkulose ist eine Infektionserkrankung, die in den meisten Fällen die Lunge betrifft. War Tuberkulose bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland noch sehr verbreitet, ist sie heute eine seltene Erkrankung geworden.

Tuberkulose ist nicht sehr ansteckend. Zwischen der Ansteckung und der Erkrankung an Tuberkulose vergehen oft Jahre oder Jahrzehnte.  Nicht von jedem Erkrankten geht eine Ansteckungsgefahr aus. In Deutschland erkranken oft ältere und abwehrgeschwächte Personen oder Personen, die sich in Ländern mit häufigem Vorkommen der Krankheit aufgehalten haben.

Die Tuberkulose muss mit einer Kombination von mehreren Medikamenten über eine Dauer von 6 Monaten behandelt werden. In den meisten Fällen führt dies zur Heilung der Erkrankung. Sorge bereitet die weltweite Zunahme von Resistenzen der Tuberkuloseerreger gegen die Behandlung der Tuberkulose verwendeten Standartmedikamente.

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz. Daher müssen Ärzte, Labore und Institute an Tuberkulose Erkrankte namentlich an das Gesundheitsamt melden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tuberkuloseführsorge begleiten und unterstützen den Patienten während der Behandlung.

 

Die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorgestellen der Gesundheitsämter sind:

  • Das Aufspüren von Ansteckungsquellen, um durch Schutzmaßnahmen und Behandlung weitere Ansteckungen zu verhüten,
  • durch eine Umgebungsuntersuchung neu angesteckte Personen aus dem Umkreis des Erkrankten aufzuspüren, um diese gegebenenfalls rechtzeitig einer vorbeugenden Behandlung zuzuführen,
  • die Unterstützung des Patienten zur Sicherung des Behandlungserfolges,
  • das Klären von Zusammenhängen bei Ausbrüchen und Infektionsketten, sowie das Erheben statistischer Angaben zu den Tuberkuloseerkrankungen,
  • die Beratung und Information der Bevölkerung zu Tuberkuloseerkrankungen.

 

Bei Bedarf zur Beratung und Information zur Tuberkulose können Termine nach telefonischer oder persönlicher Anmeldung vereinbart werden. In besonderen Einzelfällen besteht ein Untersuchungs- und Behandlungsangebot auf der Grundlage von § 19 des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt.

Ansprechpartnerinnen der Tuberkulosefürsorge im Landkreis Waldshut sind:
Frau Martina Denz

Frau Josephine Kithinji

Herr Marcel Zinow