Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheitenbeim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sind Ärzte und Untersuchungslabors dazu verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose, und den Nachweis verschiedener Krankheitserreger, wie zum Beispiel Salmonellen, dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen entgegen, führt bei Bedarf eigene Ermittlungen durch und leitet die Daten über diese Infektionskrankheiten in anonymer Form an das Landesgesundheitsamt weiter.