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ein Hallenbad mit Schwimmern

Badewasserüberwachung

Badewasserüberwachung

Frei- und Hallenbäder

In Frei- und Hallenbädern wird das Wasser ständig im Kreislauf aufbereitet (gereinigt) und desinfiziert. Durch die Desinfektion sollen die von den Badegästen abgegebenen Mikroorganismen (z.B. Bakterien), darunter möglicherweise auch Krankheitserreger sehr schnell abgetötet werden. Nur so ist es möglich, eine relativ große Zahl von Badegästen in einem relativ kleinen Becken baden zu lassen, ohne dass eine besondere Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss.

Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Schwimm- und Badebeckenwasser so beschaffen sein muss, dass eine Schädigung der Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Dies ist vom Betreiber sicher zu stellen. Da es keine Schwimm- und Badebeckenverordnung gibt, orientieren sich die Gesundheitsämtern bei ihrem amtlichen Überwachungsauftrag an der DIN 19643-1 (Juni 2023) und an der  Umweltbundesamt-Empfehlung 2013 „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“*.

Ansprechpartner:

Herr Mario Bergmann

Telefon: +49 7751 86 5101

Naturbadeteiche

Das Wasser in künstlich angelegten Schwimm- und Badeteichanlagen (Kleinbadeteiche) wird durch im Wasser lebende Mikroorganismen (Bakterien etc.), Plankton und Wasserpflanzen sowie durch Sand- und Kiesfilter gereinigt. Das Badewasser wird nicht desinfiziert.

Die Badegäste sind gemäß Umweltbundesamt-Empfehlung 2003 „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche“ auf das im Vergleich mit Bädern, die nach der DIN-Norm 19643 betrieben werden, erhöhte Infektionsrisiko hinzuweisen.

Oberflächengewässer

Bäder an Oberflächengewässern (Badegewässer) fallen nicht unter die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Ihre Wasserqualität regeln die Badegewässerrichtlinie der EU und die Badegewässerverordnung des Landes Baden-Württemberg. Im Landkreis Waldshut wird die Qualität des Schlüchtsees nach den Vorgaben der Badegewässerrichtlinie regelmäßig kontrolliert. Die Badegewässerkarte gibt einen Überblick über die Badegewässer in Baden-Württemberg, die regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin mikrobiologisch überwacht werden. Sie informiert auch über den hygienischen Qualitätsstatus der Vorjahre. Vom Baden in Flüssen wird abgeraten, da diese – abgesehen von wenigen ausgewiesenen Badestellen – nicht zum Baden geeignet sind und nicht kontrolliert werden.