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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe und in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen die in § 42/ §43 des Infektionsschutzgesetzes bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben, wenn sie in mündlicher und schriftlicher Form durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden. Diese darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Die Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre vom Arbeitgeber durchzuführen und zu dokumentieren

Wir bieten ausschließlich  Onlineveranstaltungen via Cisco Webex™ Meetings an. Sie können an der Belehrungsveranstaltung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder an einem anderen Ort teilnehmen. Sie benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone.

Voraussetzung für die Online-Teilnahme sind eine gute Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon. Die Dauer der Veranstaltung beträgt ca. 1 Stunde.

Wir bitten um vorherige Anmeldung per E-Mail unter infektionsschutz(at)landkreis-waldshut.de. Bitte geben Sie in der Mail

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • komplette Wohnanschrift und
  • Telefonnummer

der anzumeldenden Person an. Bei einer Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern bitten wir um den Namen eines Elternteils. Termine für Gruppen erfolgen ebenfalls über diese Mailadresse.

Bei abweichender Rechnungsadresse benötigen wir die schriftliche Kostenzusage von Ihrem Kostenträger, wenn Sie Selbstzahler sind, dann teilen Sie uns dies bitte auch mit.

Bei vollständiger Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung und die Online – Zugangsdaten zusammengefasst in eine E-Mail.

Die Kosten für eine zeitlich unbegrenzte Bescheinigung belaufen sich auf 35,00 Euro.

Eine Liste der beauftragten Ärzte finden Sie im Downloadbereich unten.


Nächste Belehrungstermine:

Donnerstag, den 30.03.2023 um 14:30 Uhr und Donnerstag, den 13.04.2023 um 10:00 Uhr