Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“. Dort wird erklärt, dass Trinkwasser frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein muss. Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die Verbraucher regelmäßig über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zu informieren.
Eigenwasserversorgungsanlagen
Auch Besitzer von Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Eigenwasserversorgungsanlagen) sind verpflichtet, ihre Wasserversorgungsanlagen nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu betreiben und die Qualität des Wassers regelmäßig untersuchen zu lassen. Erhöhte Anforderungen gelten für Wasserversorgungsanlagen, die im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung von Wohnungen) genutzt werden. Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen (siehe unten) für gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen herausgegeben.