In Deutschland wird sowohl auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur die Gesundheit der Bevölkerung berichtet. Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist laut dem Gesetzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG, 2016) eine der Hauptaufgaben des ÖGD in Baden-Württemberg. Somit wurde auch im Landkreis Waldshut eine kommunale GBE ins Leben gerufen.
Bei der GBE wird die gesundheitliche Entwicklung als auch aktuelle gesundheitliche Situation der Menschen im Landkreis beschrieben und bewertet. Dazu wird in regelmäßigen Abständen ein Bericht mit Analysen zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung im Landkreis von Seiten des Gesundheitsamtes veröffentlicht. Zu den Inhalten können neben Themen zur medizinischen Versorgung auch Themen zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Prävention von Krankheiten zählen.
Um die gesundheitliche Situation der Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend und genau beschreiben zu können, werden unterschiedliche Daten aus den Einschulungsuntersuchungen, den Krankenhäusern, der Pflege und der Todesursachenstatistik herangezogen. Zudem werden Statistiken von Krankenkassen oder aus der Umweltberichterstattung genutzt.
Die kommunale GBE stellt somit ein zentrales Steuerungsinstrument für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen im Landkreis dar. Außerdem erhalten das Fachpublikum als auch die Bürgerinnen und Bürger fundierte Informationen zur gesundheitlichen Lage des Landkreises Waldshut.
Der erste Basisgesundheitsbericht des Landkreises Waldshut ist da!
Wie steht es um die Gesundheit der Menschen im Landkreis Waldshut? Welche Entwicklungen gibt es bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren? Wie steht es um den Klimawandel, der sich auf unsere Gesundheit auswirken kann? Und wie sieht es mit der medizinische Versorgung im Landkreis aus? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im ersten Basisgesundheitsbericht des Landkreises Waldshut.
Der Basisgesundheitsbericht steht Ihnen digital zum Download zur Verfügung. Wenn Sie lieber eine gedruckte Ausgabe lesen möchten, können Sie den Bericht auch in Papierform im Sekretariat des Gesundheitsamtes zu den Öffnungszeiten erhalten oder sich per Post zusenden lassen.
Für den Versand per Post bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen.