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Was ist der LEV?

Der LEV wurde im Juli 2012 durch den Kreistag gegründet. Im April 2013 hat die Geschäftsstelle ihre Arbeit aufgenommen und ist seitdem für den gesamten Landkreis Waldshut tätig. Wesentliches Merkmal des Verbands ist die Drittelparität aus Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz. Dies ermöglicht ein neutrales Auftreten und die Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion bei der täglichen Arbeit.

Ziel des Vereins ist die Erhaltung der vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft im Landkreis. Hierfür spielen die Beratung der Landbewirtschafter sowie die Umsetzung der Managementpläne in den FFH-Gebieten eine zentrale Rolle. Aber auch die naturverträgliche Bewirtschaftung in Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder innerhalb geschützter Biotope wird unterstützt und gefördert.

Da die Aufgaben des LEV für alle Kommunen, Vereine und Landbewirtschafter kostenlos sind, ist der LEV auf die externe Finanzierung angewiesen. Im Rahmen des landesweiten Förderprogramms erhalten die LEV in Baden-Württemberg 1,5 Personalstellen über Landeszuschüsse finanziert. Die übrigen Kosten decken sich zu einem kleinen Teil über Mitgliedsbeiträge und über den größeren Teil durch den Kreiszuschuss, der die übrige halbe Stelle sowie weitere Sachmittel trägt.

Logo des LEV Waldshut
Logo Drittelparität aus Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz

Allgemein

Die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) in Verbindung mit der Umsetzung der Natura 2000 Managementpläne und dem Biotopverbund stellt den Arbeitsschwerpunkt des LEV dar. Aktuell betreut der LEV ein Vertragsnaturschutzwerk von 1.400 Hektar im Landkreis. Für diese ökologisch hochwertigen Flächen fließen jährlich Gelder in Höhe von 850.000 € in den Landkreis, die direkt den Bewirtschaftern für ihre geleistete Arbeit für die Natur zu Gute kommen. Zusätzlich werden durch den LEV einjährige Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz betreut, die sich aktuell auf 160.000 € belaufen.

Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist seit April 2013 besetzt. Geschäftsführer ist Hansjörg Stoll (Dipl.-Ing. (FH)). Unterstützt wird er durch die stellvertretenden Geschäftsführerinnen Andrea Jahn (M.Sc.) und Mechthild Studinger (Dipl.-Ing. (FH)). Als Biotopverbundmanager verstärkt Falk Schneider (Dipl.-Ing. (FH)) seit April 2024 unser Team.

Sie finden uns in der Außenstelle des Landratsamtes Waldshut in der Gartenstraße 7 (Erdgeschoss). Da wir je nach Jahreszeit auch viele Außentermine haben, kann es auch gut sein, dass Sie innerhalb der normalen Öffnungszeiten des Landratsamtes niemanden antreffen. Wir bitten um Terminvereinbarung.

Hansjörg Stoll
(Geschäftsführer)

Gartenstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon  07751 86-5711
Fax        07751 86-5799
lev.stoll(at)landkreis-waldshut.de 

Andrea Jahn
(stellvertr. Geschäftsführerin)

Gartenstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon  07751 86-5712
Mobil     0162 1350562
Fax        07751 86-5799
lev.jahn(at)landkreis-waldshut.de

Mechthild Studinger
(stellvertr. Geschäftsführerin)

Gartenstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon  07751 86-5713
Mobil     0162 1362679
Fax        07751 86-5799
lev.studinger(at)landkreis-waldshut.de

 

Falk Schneider
(Biotopverbundmanager)

Gartenstraße 7
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon 07751 86-5714
Mobil    0174 2494201
Fax       07751 86-5799
lev.schneider(at)landkreis-waldshut.de

Die Gremien im LEV

Die Vorstandschaft

Vorstandsvorsitzender des LEV Landkreis Waldshut e.V. ist Landrat Dr. Martin Kistler. Vertreter der Kommunen sind die Bürgermeister Helmut Kaiser (Ibach) und Alexander Schönemann (Bernau). Sie sind gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden. Als Vertreter der Landwirtschaft wurden Markus Weißer (Regierungspräsidium FR, Ref. 32) bestellt sowie Oswald Tröndle und Clemens Speicher, beide vom BLHV Kreisverband, gewählt. Der Naturschutzbereich wird von Marie Spallek (Regierungspräsidium FR, Ref. 56) sowie Andreas Merk (BUND) und Hauke Schneider (LNV) vertreten.

Während der Vorsitzende sowie die beiden Vertreter des Regierungspräsidiums von der jeweiligen Stelle bestimmt werden, werden die übrigen Vorstandsmitglieder alle drei Jahre im Rahmen der Mitgliederversammlung neu gewählt.

 

Mitglieder

Mitglied im LEV können sowohl Kommunen, Verbände, Unternehmen als auch Privatpersonen werden. Aktuell verfügt der Verein über 39 Mitglieder, darunter sind der Landkreis, 29 Kommunen, 9 Verbände und eine Privatperson.

Die Mitgliedsgemeinden können Sie der nebenstehenden Grafik entnehmen.

Als Verbände sind Mitglied:

  • Bioland BW
  • BLHV (Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband)
  • BUND Kreisverband Waldshut
  • Kreisjägervereinigung Waldshut
  • Landesfischereiverband BW e.V.
  • LNV BW e.V. (Landesnaturschutzverband)
  • NABU Görwihl
  • Naturpark Südschwarzwald
  • Schwarzwaldverein
Mitgliedsgemeinden LEV 2023

Fachbeirat

Zur fachlichen Unterstützung steht der Geschäftsstelle, dem Vorstand sowie der Mitgliederversammlung ein 20-köpfiger Fachbeirat zur Seite. Ähnlich wie die Vorstandschaft setzt sich auch der Fachbeirat aus Vertretern der Kommunen, der Landwirtschaft und des Naturschutzschutzes zusammen. Ergänzt wird das Gremium durch Vertreter einzelner Fachbehörden aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Forst, Wasser und Flurneuordnung.  

Für Fragestellungen der täglichen Geschäftsstellenarbeit kann nicht immer der gesamte Fachbeirat einberufen werden. Bei Bedarf werden die entsprechenden Experten hinzugezogen. Zum fachlichen Austausch hat sich inzwischen eine gemeinsame Exkursion mit Vorstandschaft und Fachbeirat etabliert, bei der jeweils ein Thema im Vordergrund steht und vor Ort betrachtet und diskutiert wird.

Aufgaben & Arbeitsschwerpunkte

  • Betreuung und Erweiterung des Vertragsnaturschutzes nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) im Landkreis

  • Planung und Umsetzung von Erstpflegemaßnahmen (z.B. einjährige Maßnahmen wie Enthurstungen)

  • Umsetzung der in FFH-Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen

  • Beratung und Umsetzung der Biotopverbundplanung und Biotopverbundmaßnahmen

  • gemeinsame Umsetzung von Maßnahmen aus den Artenschutzprogramm mit den jeweiligen Artenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums

  • Beratung von Landbewirtschaftern, Kommunen und Verbänden zu Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zu Bewirtschaftungs- und Fördermöglichkeiten

  • Vermittler zwischen Fachbehörden und Aktiven vor Ort

  • Durchführung von Informationsveranstaltungen (z.B. FFH-Infonachmittag, Fachschulunterrichtseinheiten, Fachexkursionen)