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Landschaftspflege 

Die Pflege und Entwicklung unserer reich strukturierten Kulturlandschaft ist eine wichtige Aufgabe der Naturschutzverwaltung.

Mit aus diesem Grunde hat der Landkreis bereits vor 20 Jahren das Grünlandprogramm als Pilotprojekt gestartet, welches sich zum Ziel gesetzt hat, aus der Sicht des Naturschutzes bedeutsame Flächen nach ökologischen Vorgaben pflegen zu lassen und hierfür eine Pflegegeld zu bezahlen. Das Grünlandprogramm wurde durch die Fördermittel der Landschaftspflegerichtlinie abgelöst.

Mit der Landschaftspflegerichtlinie fördert das Land Landwirte und Landwirtinnen, sonstige Personen des Privatrechts sowie Verbände, Vereine und Kommunen, wenn sie Maßnahmen oder Investitionen tätigen, die der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft oder speziellen Naturschutzzielen dienen.

Was wird gefördert?

  • Naturschutzverträge auf Landwirtschafts- und Pflegeflächen mit fünfjähriger Laufzeit
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Biotopgestaltung
  • Biotop- und Landschaftspflege
  • Herdenschutzmaßnahmen (Schutz vor Wölfen)

 

Ansprechpartner für die Förderung der 5 jährigen Naturschutzverträge sowie einjähriger Maßnahmen im Arten und Biotopschutz ist der LEV

 

 

Landschaftspflege mit Grünland Frisch

 

Ihre Ansprechperson:

Regina Drobnik (07751/86-3211)