Die industrielle Entwicklung in den letzten Jahrhunderten hat Spuren in der Natur hinterlassen und fördert auch heute noch sogenannte Altlasten zu Tage. Diese sind Verunreinigungen von Boden und Grundwasser, die durch Unkenntnis oder den sorglosen Umgang mit Chemikalien und Abfällen entstanden sind und als Folge, Gefahren für Wasser, Boden, Luft, Pflanzen, Tiere und Menschen darstellen. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe des Umweltschutzes, Altlasten aufzudecken und zu beseitigen.
Es gibt zwei Arten von Altlasten:
- Altstandorte sind Flächen ehemaliger Industrie- oder Gewerbebetriebe, in denen mit gefährlichen, insbesondere wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
- Altablagerungen sind Flächen, auf denen Anlagen zur Beseitigung von Abfällen betrieben wurden oder Abfälle behandelt oder abgelagert wurden.
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Erfassung altlastverdächtiger Flächen
Die Ersterhebung altlastverdächtiger Flächen wurde zwischen 1991 und 1995 flächendeckend durchgeführt. Nacherhebung erfolgten 2001/2002 und 2011. Das Ergebnis ist eine Auflistungen aller Flächen, die potentiell von Altlasten betroffen sind. Durch Betriebsstilllegungen kommen immer wieder neue Flächen hinzu. In regelmäßigen Zeitabständen finden daher Nacherhebungen statt.
Dabei werden Flächen, wo eine Verunreinigung des Grundwassers oder Untergrundes nicht ausgeschlossen werden kann, in verschiedene Prioritäten vom Umweltamt eingestuft. Teilweise bedarf es dadurch weiterer Erkundungsmaßnahmen oder es ist eine Sanierung oder Sicherung des Altstandortes oder der Altablagerung notwendig.
Altlastenkataster und Auskünfte
Alle bislang erfassten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sind beim Umweltamt im so genannten Altlastenkataster digital erfasst.
Schadstoffbelastete Grundstücke können erheblich an Wert verlieren. Unter Umständen müssen diese aufwändig und teuer saniert werden oder sind nur eingeschränkt nutzbar. Bei einem möglichen Erwerb eines Grundstücks sind daher folgende Punkte zu beachten:
- Machen Sie sich frühzeitig über Art und Umfang kundig, wie das Gelände zuvor genutzt wurde (zum Beispiel bei der Gemeinde, Grundstücksnachbarn oder Verkäufer).
- Erkundigen Sie sich beim Umweltamt, ob das Grundstück altlastverdächtige Flächen und Altlasten aufweist. Denn mit dem Erwerb von Grund und Boden übernimmt der Käufer auch die Verantwortung für das Grundstück.
- Eine Umnutzung oder Baumaßnahmen auf Altlastverdachtsflächen sind in der Regel nur möglich, wenn ein umwelttechnisches Gutachten vorliegt und die Altlastenproblematik der geplanten Maßnahme nicht entgegensteht.
- Eine schriftliche Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.