Vorsorgender Grundwasserschutz durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) ist einer Wasseraufbereitung vorzuziehen. Im Landkreis Waldshut sind derzeit 188 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von 20.820 ha festgesetzt. Dies entspricht 18,4 % der Landkreisfläche.
Über den Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) können Sie Informationen zum Thema abrufen.
Die räumliche Abgrenzung eines Wasserschutzgebietes erfolgt aufgrund der örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse und dient dem mengenmäßigen und qualitativen Schutz des dort entnommenen Trinkwassers. Die Schutzbestimmungen werden in einer Rechtsverordnung festgelegt. Für die einzelnen Schutzgebietszonen gelten unterschiedliche Verbote und Beschränkungen.
Der unmittelbare Fassungsbereich um den Tiefbrunnen bzw. die Quellen wird als Schutzzone I bezeichnet und dient dem Schutz der Entnahmestelle selbst. Dort sind praktisch sämtliche Nutzungen verboten.
Die Engere Schutzzone (Zone II) umfasst denjenigen Bereich, aus dem schädliche Einträge besonders schnell am Brunnen feststellbar sind. Nutzungen sind hier weitestgehend untersagt und unter engen Voraussetzungen nur ausnahmsweise zulässig.
In der Weiteren Schutzzone (Zone III) bestehen nur wenige Einschränkungen bei der Nutzung der Grundstücke.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei uns.
In der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) sind die Regelungen für eine Grundwasser schonende Landbewirtschaftung festgelegt. Geregelt werden auch die Ausgleichsleistungen an die Landwirte für die wirtschaftlichen Nachteile, die mit diesen Vorgaben verbunden sind.
Nitrateinstufung der Wasserschutzgebiete 2023 (nachfolgende Karte) öffnen:
Die Gülleausbringung unterliegt im Wasserschutzgebiet bestimmten Einschränkungen. Ferner sind bei der Lagerung die Vorgaben einzuhalten, die in der AwSV, Anlage 7, und im Merkblatt Gülle, Festmist, Jauche, Silagesickersaft und Gärreste festgelegt sind.
Ihre Ansprechpersonen:
Kristina Fehler, 07751/86-3231
Wasserschutzgebietsplanungen
Dr. Aleksandra Kaminski, 07751/86-5325
SchALVO, Landwirtschaftsamt