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Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist ein umfassendes Prüfverfahren gesetzlich vorgeschrieben: Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.

Zweck und Rechtsgrundlage

Der vorrangige Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehung vorzubeugen (§ 1 BImSchG).

Der Prüfumfang des Verfahrens

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird umfassend geprüft, ob von dem geplanten Vorhaben Gefahren für die menschliche Gesundheit, schädliche Umwelteinwirkungen oder erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ausgehen. Zu einigen der zentralen Prüfgegenständen gehören z.B. (Liste nicht abschließend):

  • Schutz vor Lärmimmissionen: Anhand von Schallprognosen wird ermittelt, ob die durch die Anlage verursachten Geräusche die gesetzlichen Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Orten einhalten.
  • Begrenzung optischer Immissionen (Schattenwurf): Gutachten analysieren die Dauer und Häufigkeit des durch die Rotorblätter verursachten periodischen Schattenwurfs. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wird sichergestellt, bei Bedarf durch technische Einrichtungen wie Abschaltautomatiken.
  • Wahrung des Arten- und Naturschutzes: Durch detaillierte artenschutzrechtliche Gutachten wird die Auswirkung der Anlage auf die lokale Flora und Fauna, insbesondere auf Vögel und Fledermäuse, bewertet. Ziel ist die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und die Einhaltung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
  • Weitere Schutzgüter: Darüber hinaus werden weitere öffentliche und private Belange geprüft, wie die Sicherheit des Luftverkehrs, der Schutz des Landschaftsbildes sowie die Auswirkungen auf Boden und Wasser.

Verfahrensablauf und die Rolle der Genehmigungsbehörde

Die zuständige Immissionsschutzbehörde fungiert dabei als zentrale Verfahrensleitstelle. Sie koordiniert den gesamten Prozess und stellt dabei eine ganzheitliche Prüfung des Vorhabens sicher.

Zur Gewährleistung einer umfassenden Prüfung holt die Genehmigungsbehörde Stellungnahmen von allen Trägern öffentlicher Belange ein, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Dazu zählen beispielsweise Fachbehörden für Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bauwesen oder Luftfahrt.

Grundsätzlich gilt: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat die Immissionsschutzbehörde die Genehmigung zu erteilen. Das bedeutet, dass ihr in diesem Fall kein Ermessensspielraum eingeräumt wird.

Weiterführende Informationen:

Quelle Bild: EnBW