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Eine Benutzung der Gewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Beispiele für Benutzungen sind das Entnehmen von Wasser und das Aufstauen eines Gewässers.
Entnahmen in geringen Mengen können erlaubnisfrei sein (Gemeingebrauch).
Beabsichtigen Sie den Bau einer Wasserkraftanlage oder eines Fischteichs, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Sie erhalten von uns Auskunft über den Umfang der Antragsunterlagen. Grundsätzlich können nur gewässerverträgliche Nutzungen ermöglicht werden. Die Nutzung der Wasserkraft steht dabei im Spannungsverhältnis zwischen regenerativer, klimaschonender Energieerzeugung und dem Schutz der Gewässer vor übermäßigem Wasserentzug mit Zerstörung des Lebensraums.