Der Gewässerrandstreifen beschreibt einen gesetzlich festgelegten, an ein oberirdisches Gewässer angrenzenden
Bereich, in dem bestimmte Nutzungsgebote bzw. -verbote gelten. Im Außenbereich ist er zehn Meter, im Innenbereich fünf Meter breit.
„Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der
Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen“
(§ 38 Abs. 1 WHG).
Das nachfolgende Faltblatt informiert über Möglichkeiten und Grenzen im Gewässerrandstreifen:
- Faltblatt "Tipps und Informationen für Gewässeranlieger", Umweltministerium
Hier finden Sie eine Kompaktinformation zum Gewässerrandstreifen, seinen Anforderungen und zur praktischen Umsetzung:
- Kompaktinformation Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg, WBWF
Für die Landwirtschaft gibt es ein überarbeitetes detailliertes Merkblatt zum Gewässerrandstreifen, Stand März 2024 (Vorgaben nach DüV, Zuständigkeit Landwirtschaftsamt):
- Merkblatt "Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", März 2024, LTZ
Hier finden Sie Hinweise zum Gewässerschutz bei Beweidung und Viehtränken:
- Hinweise zum Gewässerschutz bei Beweidung und Vietränken (98 kB, PDF)