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Natur- und Bodenschutz, Bild von Ramona Kaltenmeier

Natur- und Bodenschutz

 

Der Landkreis Waldshut zeichnet sich durch eine große ökologische Vielfalt und wertvolle Natur- und Erholungsräume im Südschwarzwald, Hotzenwald und am Hochrhein aus. Der Schutz dieser Lebensräume ist von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für unsere Lebensqualität und die sogenannten Ökosystemleistungen wie sauberes Wasser, reine Luft und fruchtbare Böden bilden.

Der Schutz und die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für den Menschen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist eine gemeinsame Aufgabe von uns allen.

Als untere Naturschutzbehörde unterstützen und beraten wir die Bevölkerung und Kommunen dabei, damit auch künftige Generationen von den vielfältigen Leistungen der Natur profitieren können.

Unsere Aufgaben

Wir als untere Naturschutzbehörde in Baden-Württemberg setzen uns dafür ein den Naturschutz und die Landschaftspflege zu gewährleisten und die biologische Vielfalt zu erhalten.

Dazu gehören unter anderem die Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten, der Schutz von Arten und Biotopen, die Planung und Umsetzung vielfältiger Naturschutzmaßnahmen und die Umsetzung naturschutzpolitischer Ziele.

Sie haben Fragen oder

ein Anliegen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Aufgaben im Detail

  • Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes BW 
  • Betreuung und Beratung in naturschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen
  • Erteilung von Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen 
  • Ausweisung, Änderung und Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und besonders geschützten Biotopen 
  • Vollzug des Gebiets- und Biotopsschutzes, einschließlich Natura 2000 
  • Bearbeitung und Kontrolle von Eingriffs- und Ausgleichsregelungen (Eingriffsregelung, Kompensation)
  • Stellungnahmen zu Bauleitplanungen, Fachplanungen und Vorhaben im Außenbereich 
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften
  • Beurteilung und Genehmigung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen in Schutzgebieten  
  • Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur Landschaftspflege und zum Artenschutz (z.B. Vertragsnaturschutz)
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und Naturschutzwarten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung 
  • Erlass von Anordnungen bei Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen