Der Arbeits- und betriebliche Umweltschutz ist Basis für die Überwachung von Gewerbetreibenden durch die Gewerbeaufsicht. Nicht zu unseren Aufgaben gehören zum Beispiel die Pflicht zur Steuerabgabe oder die Anmeldung eines Gewerbes. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt und den Ordnungsämter der Gemeinden.
Bereiche Arbeitsschutz
Arbeitsstätten in Betrieben und Baustellen
In Betrieben und Baustellen sind Vorschriften für Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten einzuhalten. Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Ziel ist es, Sicherheitsmängel rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, sei es bei der Benutzung von einfachen Werkzeugen und Arbeitsmitteln oder in Gebäuden und bei komplexen Anlagen. Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es, die Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes und dessen Qualität zu überwachen sowie Arbeitsunfälle zu untersuchen.
Arbeitszeiten und Ruhepausen, Sonntagsarbeit
Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer, indem es die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit und die Mindestdauer für Ruhezeiten und Pausen festlegt. Auch schützt es Sonn- und Feiertage als arbeitsfreie Tage. Ausnahmen hiervon darf nur die Gewerbeaufsicht genehmigen und sind bei dieser zu beantragen.
Beschäftigung von Jugendlichen
Kinderarbeit ist bei uns grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind schärfere Vorgaben als bei Erwachsenen zu beachten. Regelungen enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Umgang mit gefährlichen Stoffen
Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen die beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien schützen. Ein spezieller Fall ist zum Beispiel der Umgang mit krebserregendem Asbest auf Baustellen. Den Abbau muss der Unternehmer bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Umgang mit Sprengstoffen (Feuerwerk, Silvesterknaller, Sprengstofflager)
Die Gewerbeaufsicht überwacht den Umgang mit Sprengstoffen. Feuerwerkskörper zählen ebenfalls dazu. Die Gewerbeaufsicht stellt sicher, dass die Anforderungen an die Lagerung und den Verkauf von Sprengstoffen eingehalten werden.
Betreiben von Überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Aufzüge, Tankstellen, Dampfkessel)
Von bestimmten Anlagen kann eine erhöhte Gesundheitsgefahr durch Druck, Explosion und Absturz ausgehen. Hierzu zählen insbesondere:
- Dampfkessel
- Druckbehälter, z.B. zum Lagern von Flüssiggas,
- Füllanlagen,
- Anlagen mit Explosionsgefahren durch Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube,
- Lager und Tankstellen für brennbare Flüssigkeiten,
- Aufzüge.
Die Gewerbeaufsicht prüft Anträge auf Erlaubnis zu deren Nutzung und überwacht die Einhaltung von Prüfungen.
Bereiche Betrieblicher Umweltschutz
Lärmschutz
Um Konflikten zwischen Betrieben und Anwohner zu vermeiden ist die Gewerbeaufsicht bei der Ausweisung von Baugebieten beteiligt. Sie unterstützt die Gemeinden bei der Planung von Gewerbe-, Misch- und Wohngebieten, so dass spätere Lärmbelästigungen vermieden werden können. Auch bei den darauf folgenden baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wirkt die Gewerbeaufsicht schon frühzeitig auf Lärmschutz hin.
Luftreinhaltung
Saubere Luft ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Luftverschmutzung wurde in den letzten Jahren schon erhebliche reduziert. Die Gewerbeaufsicht begrenzt insbesondere die Abgabe von Schadstoffen in die Luft indem sie
- bei der Planung von neuen Baugebieten die Belange des Immissionsschutzes einbringt
- bei Genehmigungsverfahren gewerblicher Bauvorhaben die getroffenen Immissionsschutzmaßnahmen beurteilt und evtl. Verbesserungen vorschlägt
- Betriebe im Hinblick auf die Reduzierung ihrer Schadstoffemissionen überprüft und berät
- Industrie und Gewerbe hinsichtlich effizienterer Energienutzung berät.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Viele der in Betrieben eingesetzten Chemikalien gefährden das Wasser. Anlagen mit diesen Stoffen müssen so betrieben werden, dass Gewässer und Grundwasser nicht verschmutzt werden. Die Gewerbeaufsicht überprüft die Umsetzung der Pflichten der Anlagenbetreiber.
Betriebliche Abwässer
Belastete Abwässer aus Industrie und Gewerbe können Mensch und Umwelt gefährden. Mit geeigneten Reinigungsverfahren lassen sich die Umweltauswirkungen begrenzen. Die Sicherstellung der Qualität der Abwasserbehandlung und die Kontrolle der Anlagen liegt vor allem in den Händen der Betreiber.
Die Gewerbeaufsicht überwacht durch stichprobenhafte Prüfungen der Anlagen die genehmigten Grenzwerte. Darüber hinaus nimmt die Gewerbeaufsicht in wasserrechtlichen Verfahren Stellung zu gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen.