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Gewässerentwicklung und -ausbau / Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seine Pflege (Sicherung der Ufer, Gehölzpflege) und seine Entwicklung mit einer naturnahen Gestaltung. Verantwortlich für die Gewässerunterhaltung sind die Kommunen. Für Rhein, Wutach, Schlücht, Klingengraben, Schwarzbach und Kotbach ist das Land unterhaltungspflichtig. Im Bereich von Wasserkraftanlagen kann die Pflicht zur Unterhaltung auch bei deren Betreibern liegen.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung hat gemeinsam mit der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW) eine Handreichung erarbeitet, die Gewässerunterhaltungspflichtigen dabei unterstützt, Abstimmungsprozesse zu erleichtern, sowie die unterschiedlichen Arten- und Naturschutzaspekte bei der Gewässerunterhaltung zu beachten und in die Arbeit zu integrieren.

Die Handreichung gliedert sich in verschiedene Teile:

Naturnahe Entwicklung und Gewässerausbau

Wasserrechtlich ist ein möglichst naturnaher Zustand der Gewässer anzustreben. Das bedeutet, dass naturnahe Strecken erhalten bleiben und in den anderen eine naturnahe Entwicklung ermöglicht werden soll.

In Gewässerentwicklungsplänen werden Defizite und Verbesserungsmaßnahmen beschrieben und dienen als Grundlage für die Umsetzung. Kommunen können Gewässerentwicklungspläne beauftragen und vom Land 70% der Kosten als Förderung erhalten.

Die Herstellung, Beseitigung, Verdolung (z.B. Durchlass, Rohr) sowie die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) sind planfeststellungspflichtig.

Für den Gewässerausbau und naturnahe Umgestaltungsmaßnahmen erhalten Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel des Landes.


Ihre Ansprechpersonen

Petra Gritsch, Telefon 07751/86-3223
Andrea Schübel, Telefon 07751/86-3246