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Erdwärme & Geothermie

Zur Realisierung einer Erdwärmenutzung mit Erdwärmesonden oder Grundwasser-Wärmepumpen sind Bohrungen erforderlich. Diese sind dem Umweltamt und zusätzlich dem Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) anzuzeigen.

Nach Fertigstellung der Bohrung(en) ist dem Umweltamt ein Fertigstellungsbericht vorzulegen.

Für die Erdwärmenutzung können sich Einschränkungen aufgrund der Untergrundverhältnisse (Hydrogeologie) ergeben. In Schutzgebieten kann aus naturschutzrechtlichen oder wasserrechtlichen Gründen eine Nutzung hierdurch in Form von zusätzlichen Auflagen erschwert oder unmöglich sein. Es empfiehlt sich deshalb, die grundsätzliche Eignung des Grundstücks frühzeitig mit dem Umweltamt zu klären.

Erdwärmesonden (EWS)

Mit Erdwärmesonden (Sole-Wasser-Wärmepumpen) wird die Erdwärme zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung nutzbar gemacht. Die Sonden werden über eine Tiefenbohrung bis zu hundert Meter in das Erdreich herabgelassen, um die höheren Temperaturen tieferer Gesteinsschichten zu erreichen. Die thermische Energie wird anschließend über ein Wärmeträgermedium nach oben befördert.

Grundwasser-Wärmepumpen (GWWP)

Grundwasserwärmepumpen (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) nutzen die im Grundwasser gespeicherte Wärme als erneuerbare Energiequelle zum Heizen und/oder Kühlen. Das Grundwasser wird über den Entnahmebrunnen aus dem Boden entnommen, über eine Wärmepumpe geleitet und abgekühlt über den Rückgabebrunnen wieder in den Untergrund geleitet.

Der Antrag für Grundwasser-Wärmepumpen gliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Die Bohranzeige mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Durchführung der Pump- und Versickerungsversuche und Vorlage des Fertigstellungsberichts.
  2. Mit den Ergebnissen des Pump- und Versickerungsversuches erfolgt der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Erdwärmekollektoren

Erdwärmekollektoren sind flache, oberflächennahe Erdwärmenutzungssysteme. Liegt das Grundstück außerhalb von Wasserschutzgebieten und über dem Grundwasserspiegel, können die Kollektoren (z.B. Flächen-, Graben- Spiralkollektoren, Energiekörbe) als flache Erdaufschlüsse anzeigefrei errichtet werden. Anderenfalls benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Um die Machbarkeit und die erforderlichen Voraussetzungen abzuklären empfehlen wir Ihnen mit uns Kontakt aufzunehmen.