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Ein Nachklärbecken einer Kläranlage

Abwasserbeseitigung

Kommunale Kläranlagen

Für eine gute Gewässerqualität sorgen 42 kommunale Kläranlagen. 98 Prozent der Haushalte sind an öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Der gesamte Klärschlamm wird thermisch verwertet. Ab einer bestimmten Gebührenhöhe (Wasser- und Abwasserentgelt) erhalten die Gemeinden als Betreiber der Kläranlagen für deren Ausbau Fördermittel des Landes.

Öffentliche Kanalisation

Die Gemeinden errichten und betreiben das öffentliche Kanalnetz. Neben den Kläranlagen sind dabei Regenbecken notwendig, um unsere Gewässer vor Abwasserbelastungen bestmöglich zu schützen. Auch für den Ausbau der Regenwasserbehandlung erhalten die Gemeinden ab einer bestimmten Gebührenhöhe (Wasser- und Abwasserentgelt) Fördermittel des Landes.

Niederschlagswasser / Regenwasser

Niederschlagswasser sollte ortsnah versickert werden. Ist dies nachweislich nicht möglich, kann es zurückgehalten und gedrosselt einem Gewässer zugeleitet oder zur Kläranlage abgeleitet werden. Gegebenenfalls ist eine Vorreinigung notwendig (z.B. gewerbliche Flächen, Parkplätze). Informationen können Sie der Broschüre „Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung" entnehmen.

Dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen)

Für Häuser, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, gibt es unterschiedliche abwassertechnische Lösungen (z.B. technische Anlagen, Pflanzenkläranlagen, Abwasserteiche). Auch diese Kleinkläranlagen müssen zum Schutz der Gewässer dem Stand der Technik entsprechen. Das Umweltamt berät Sie gerne bei technischen und finanziellen Fragen.

Abwasserabgabe

Wer Abwasser direkt in ein Gewässer einleitet, benötigt hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis und muss eine Abwasserabgabe zahlen. Das betrifft hauptsächlich Gemeinden und Industriebetriebe. Die Abwasserabgabe bemisst sich nach der Menge des eingeleiteten Abwassers und der Verschmutzung. Vordrucke zur Abwasserabgabe können Sie direkt herunterladen.

 

Bauleitplanung und Baugesuche

Die abwassertechnische Bearbeitung von Bauleitplanungen und Baugesuchen beinhaltet die Überprüfung des Vorhabens auf die technischen und rechtlichen Vorgaben. Besonders wichtig ist es, bei der Planung frühzeitig Maßnahmen zum Gewässerschutz (z.B. die Versickerung von Niederschlagswasser) zu berücksichtigen.

Landwirtschaftliche Baugesuche

Bei landwirtschaftsbezogenen Baugesuchen sind besondere technische und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen (Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen); Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)).

Ihre Ansprechpersonen

Ralf Kech (07751/86-3206): 
Kommunales Abwasser A-L (Kläranlagen, Kanalisation...), Fördermaßnahmen

Fabian Gebhardt (07751/86-3232)
Dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen); Kommunales Abwasser M-W, Regenwasserbehandlung

Bernd Topka (07751/86-3235)
Landwirtschaftliche Baugesuche; Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung

Tino Kammerdiener (07751/86-3207)
Abwasserabgabe

Andrea Schübel (07751/86-3246)
Gewässerökologische Untersuchungen

Zuständigkeit Bauleitplanung und Einzelbaugesuche
Zuständigkeit Bauleitplanung und Einzelbaugesuche

Formulare und Hinweisblätter