Kommunale Kläranlagen
Für eine gute Gewässerqualität sorgen 42 kommunale Kläranlagen. 98 Prozent der Haushalte sind an öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Der gesamte Klärschlamm wird thermisch verwertet. Ab einer bestimmten Gebührenhöhe (Wasser- und Abwasserentgelt) erhalten die Gemeinden als Betreiber der Kläranlagen für deren Ausbau Fördermittel des Landes.
Öffentliche Kanalisation
Die Gemeinden errichten und betreiben das öffentliche Kanalnetz. Neben den Kläranlagen sind dabei Regenbecken notwendig, um unsere Gewässer vor Abwasserbelastungen bestmöglich zu schützen. Auch für den Ausbau der Regenwasserbehandlung erhalten die Gemeinden ab einer bestimmten Gebührenhöhe (Wasser- und Abwasserentgelt) Fördermittel des Landes.
Niederschlagswasser / Regenwasser
Niederschlagswasser sollte ortsnah versickert werden. Ist dies nachweislich nicht möglich, kann es zurückgehalten und gedrosselt einem Gewässer zugeleitet oder zur Kläranlage abgeleitet werden. Gegebenenfalls ist eine Vorreinigung notwendig (z.B. gewerbliche Flächen, Parkplätze). Informationen können Sie der Broschüre „Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung" entnehmen.
Dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen)
Für Häuser, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, gibt es unterschiedliche abwassertechnische Lösungen (z.B. technische Anlagen, Pflanzenkläranlagen, Abwasserteiche). Auch diese Kleinkläranlagen müssen zum Schutz der Gewässer dem Stand der Technik entsprechen. Das Umweltamt berät Sie gerne bei technischen und finanziellen Fragen.
Abwasserabgabe
Wer Abwasser direkt in ein Gewässer einleitet, benötigt hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis und muss eine Abwasserabgabe zahlen. Das betrifft hauptsächlich Gemeinden und Industriebetriebe. Die Abwasserabgabe bemisst sich nach der Menge des eingeleiteten Abwassers und der Verschmutzung. Vordrucke zur Abwasserabgabe können Sie direkt herunterladen.
Bauleitplanung und Baugesuche
Die abwassertechnische Bearbeitung von Bauleitplanungen und Baugesuchen beinhaltet die Überprüfung des Vorhabens auf die technischen und rechtlichen Vorgaben. Besonders wichtig ist es, bei der Planung frühzeitig Maßnahmen zum Gewässerschutz (z.B. die Versickerung von Niederschlagswasser) zu berücksichtigen.
Landwirtschaftliche Baugesuche
Bei landwirtschaftsbezogenen Baugesuchen sind besondere technische und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen (Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen); Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)).
Ihre Ansprechpersonen
Ralf Kech (07751/86-3206):
Kommunales Abwasser A-L (Kläranlagen, Kanalisation...), Fördermaßnahmen
Ana Resanovic (07751/86-3232)
Dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen); Kommunales Abwasser M-W, Regenwasserbehandlung
Bernd Topka (07751/86-3235)
Landwirtschaftliche Baugesuche; Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung
Tino Kammerdiener (07751/86-3207)
Abwasserabgabe
Andrea Schübel (07751/86-3246)
Gewässerökologische Untersuchungen
Formulare und Hinweisblätter
- Hinweise zu Abwasser aus privaten Schwimmbecken und Pools (84 kB, PDF)
- Hinweise zu Abwasser aus Kleinkläranlagen (92 kB, PDF)
- Kleinkläranlagen Antragsformular (64 kB, PDF)
- Hinweise zur Dichtigkeitsprüfung von Kleinkläranlagen (320 kB, PDF)
- Hinweise zum Umgang mit Regenwasser (744 kB, PDF)
- Hinweise zur Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung (1.50 MB, PDF)