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Ehrenamtlicher Naturschutz

Naturschutzbeauftragte

Zentrales Beratungsorgan der Naturschutzbehörde sind die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Landkreises Waldshut. Sie werden vom Kreistag bestellt und stellen ihren Sachverstand für alle Naturschutzanliegen zur Verfügung. Sie erarbeiten fachliche Stellungnahmen zu allen Naturschutzverfahren.

Ihre Ansprechpersonen:

Markus Rothmund
Bad Säckingen, Herrischried, Görwihl, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Wehr

Alexander Wegerhof
Bernau, Dachsberg, Ibach, Häusern, St.Blasien, Todtmoos

N. N.
Albbruck, Dogern, Höchenschwand, Lauchringen, Küssaberg, Waldshut-Tiengen und Weilheim

Friedbert Zapf
Bonndorf, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf und Wutach

Karl Ruf 
Dettighofen, Eggingen, Hohentengen, Jestetten, Lottstetten, Klettgau, Stühlingen und Wutöschingen

Naturschutzbeauftragte Frisch

Naturschutzwarte, Naturschutzverbände und Vereine

Auch im Bereich des Naturschutzes besteht die Gelegenheit, sich ehrenamtlich zu engagieren. So kann die Naturschutzbehörde geeignete Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzwarten ernennen. Deren wesentliche Aufgabe soll darin bestehen, Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz der Natur und Landschaft zu informieren.

Daneben hat die Naturschutzbehörde die Möglichkeit,  hauptamtliche Naturschutzwarte zu bestellen. Sie haben im Wesentlichen die Aufgabe, bedeutsame Schutzgebiete zu betreuen und deren Besucher über die Besonderheiten und Gefährdungen zu informieren. Für die herausragenden Naturschutzgebiete Wutachschlucht (Martin Schwenninger) und Feldberg (Achim Laber) sind bereits seit einigen Jahren zwei engagierte Ranger im Einsatz. 

Zentrales Beratungsorgan der Naturschutzbehörde sind die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Landkreises Waldshut. Sie werden vom Kreistag bestellt und stellen ihren Sachverstand für alle Naturschutzanliegen zur Verfügung. 

Im Landkreis Waldshut gibt es eine Vielzahl von Vereine, die sich auch zum Ziel gesetzt haben, sich für den Natur- und Umweltschutz zu engagieren. Je nach Satzungsziel besteht sogar die Möglichkeit, als anerkannter Verein vom Land anerkannt zu werden. Diese Ernennung räumt dem Naturschutzverein weit reichende Mitwirkungsrechte bei Verfahren der Behörden ein.