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Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV)

Wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Benzin und Diesel können die Gewässer (Grundwasser, oberirdische Gewässer) schädigen. Mit wassergefährdenden Stoffen ist daher so umzugehen, dass eine Verunreinigung der Gewässer vermieden wird.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) legen deshalb für Anlagen, in denen diese Stoffe gelagert werden, Sicherheitsanforderungen und Überprüfungen fest. Ziel ist es, ein Auslaufen von Heizöl und anderen gefährlichen Stoffen und damit eine Gefahr für Boden und Grundwasser zu verhindern. Die Anlagen müssen so beschaffen sein und so betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen zu erwartende mechanische, thermische und chemische Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein.

 

Weitere Informationen:

Symbol Umweltgefährdender Stoff

Ihre Ansprechpersonen:

Sarah Trefzer, Tel. 07751/86-3217
für Anlagen in Industrie und Gewerbe sowie Eigenverbrauchstankstellen 

N. N. , Tel. 07751/86-3201
für Heizöllagerung in den Gemeinden
Albbruck, Bernau, Dachsberg, Dogern, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach, Laufenburg, Murg, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos, Weilheim

Stephan Silberhorn, Tel. 07751/86-3210
für Heizöllagerung in den Gemeinden 
Bad Säckingen, Bonndorf, Dettighofen, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Wehr, Wutach, Wutöschingen