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Müll auf einer Wiese

Abfallrecht

Das Abfallrecht hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die dazu beiträgt, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Dazu gehört auch das umweltverträgliche Beseitigen von Abfällen. Hieraus ergeben sich vielfältige Aufgaben für das Landratsamt. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Bearbeitung von Beseitigungsverfügungen
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei illegalen Müllablagerungen
  • Bearbeitung von Anzeigen für Wertstoffsammlungen gemäß § 18 KrWG
  • Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen gem. § 54 KrWG
  • Bearbeitung der Anzeigen von Sammlern, Beförderern und Maklern gem. § 53 KrWG
  • Vollzug der Entsorgungsfachbetriebsverordnung
  • Stellungnahmen bei Bauanträgen zu Abbrüchen