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Förderung Wasserwirtschaft

1. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 – FrWw 2015

Das Land gewährt Kommunen finanzielle Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse.
Gefördert werden notwendige Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Abschnitt II, FrWw 2015) sowie für wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben (Abschnitt III, FrWw 2015).

Anträge auf Zuwendungen können über die zuständige untere Wasserbehörde eingereicht werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bereits in der Planungsphase (Konzeption) der Maßnahme wird empfohlen.

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2. Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum

Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt bei der unteren Wasserbehörde.

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Ihre Ansprechpersonen:

- Wasserversorgung: 
  Melanie Wenzel, 07751/86−3224

- Strukturgutachten Wasserversorgung: 
  Melanie Wenzel, 07751/86−3224

- Abwasserbeseitigung:
  Ralf Kech, 07751/86−3206

- Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum:
  Fabian Gebhardt, 07751/86−3232

- Wasserbau und Gewässerökologie:
  Petra Gritsch, 07751/86−3223

- Starkregen:
  Melanie Wenzel​​​​​​​, 07751/86−3224