1. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 – FrWw 2015
Das Land gewährt Kommunen finanzielle Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse.
Gefördert werden notwendige Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Abschnitt II, FrWw 2015) sowie für wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben (Abschnitt III, FrWw 2015).
Anträge auf Zuwendungen können über die zuständige untere Wasserbehörde eingereicht werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bereits in der Planungsphase (Konzeption) der Maßnahme wird empfohlen.
2. Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt bei der unteren Wasserbehörde.
Ihre Ansprechpersonen:
- Wasserversorgung:
Melanie Wenzel, 07751/86−3224
- Strukturgutachten Wasserversorgung:
Melanie Wenzel, 07751/86−3224
- Abwasserbeseitigung:
Ralf Kech, 07751/86−3206
- Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum:
Ana Resanovic, 07751/86−3232
- Wasserbau und Gewässerökologie:
Petra Gritsch, 07751/86−3223
- Starkregen:
Melanie Wenzel, 07751/86−3224