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Wasserentnahmeentgelt (WEE)

Ein Wasserentnahmeentgelt müssen diejenigen zahlen, die Grundwasser oder Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ab einer bestimmten Menge pro Jahr entnehmen. Es bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge multipliziert mit einem Entgeltsatz. Das Wasserentnahmeentgelt dient unter anderem der Finanzierung der Ausgleichsleistungen, die Landwirte für die Bewirtschaftungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten erhalten.

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Erklärung nach § 108 Wassergesetz

Ihre Ansprechperson:

Jessica Dell, Tel.: 07751/86-3205