Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt ein Verbot aller Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg bewegen sich im April 2026 am Ende des hydrologischen Winterhalbjahres auf mittlerem bis leicht unterdurchschnittlichem Niveau. Die im März angebahnte rückläufige Tendenz der Grundwasserverhältnisse hat sich in der zweiten Hälfte des Bezugsmonats verstärkt. Die Sickerwasserraten haben deutlich abgenommen und die Neubildungsmenge entspricht im statistischen Monatsmittel unterdurchschnittlichen Verhältnissen.
Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ von BUND, NABU und Landesfischereiverband Baden-Württemberg engagiert sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit einem Beratungsangebot zu konkreten Maßnahmenvorschlägen unterstützt es Kommunen und Naturschutzgruppen bei der Entwicklung von Projekten zur Revitalisierung von Gewässern, des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit.
Gemeinsam fürs Wasser: Gewässerrevitalisierung einfach erklärt - Grundlagen, Praxiswissen und Handlungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss auch die Struktur der Fließgewässer durch sogenannte "Revitalisierungen" gezielt verbessert werden. Um die Kommunen als Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast an den Gewässern II. Ordnung bdabei bestmöglich zu unterstützen, hat das Umweltministerium BW die Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) ins Leben gerufen.
Der Handlungskatalog der Strategie umfasst 12 Aktivitäten. Diese sollen den Kommunen im Land einen praktikablen Rahmen bieten, um den urbanen Wasserhaushalt zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die darauf abzielen, Informationsangebote auszubauen, Fördermöglichkeiten anzupassen sowie den rechtlichen Rahmen und die fachübergreifende Gestaltung von Planungsprozessen zu prüfen.
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden freiwillige Maßnahmen gefördert, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
In den Informationsblättern zu "Vitale Gewässer" werden Themen der Gewässerentwicklung und Gewässerbewirtschaftung zur Erreichung von vitalen Gewässern kompakt vorgestellt. Es handelt sich um Veröffentlichungen der WBW Fortbildungsgesellschaft und der LUBW, welche für die Fachtagungen Vitale Gewässer Baden-Württemberg erstellt wurden.
Überarbeitetes Merkblatt Nr. 36 zum Gewässerrandstreifen für die Landwirtschaft (LTZ)
Für die Landwirtschaft gibt es ein überarbeitetes detailliertes Merkblatt zum Gewässerrandstreifen (Merkblatt Nr. 36, Stand März 2024, LTZ). Die Anpassung erfolgte auf die aktuellen Vorgaben der DüV und Berücksichtigung des neuen § 38a WHG.
Merkblatt "Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", März 2024, LTZ