
Einschränkung für das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern (Rechtsverordnung)
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Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt ein Verbot aller Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.

Grundwasserstände auf unterdurchschnittlichem Niveau
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Ende August 2023 bewegen sich die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg verbreitet auf unterdurchschnittlichem Niveau, etwa jede siebte Messstelle zeigt niedrige Verhältnisse.

WRRL–Bewirtschaftungszyklus 2022 – 2027
Lesen Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums weiter und erhalten Sie weitere Informationen.
Für den kommenden Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 hat Baden-Württemberg am 22.12.2021 die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau veröffentlicht.