
Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt ein Verbot aller Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss auch die Struktur der Fließgewässer durch sogenannte "Revitalisierungen" gezielt verbessert werden. Um die Kommunen als Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast an den Gewässern II. Ordnung bdabei bestmöglich zu unterstützen, hat das Umweltministerium BW die Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) ins Leben gerufen.

Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ von BUND, NABU und Landesfischereiverband Baden-Württemberg engagiert sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit einem Beratungsangebot zu konkreten Maßnahmenvorschlägen unterstützt es Kommunen und Naturschutzgruppen bei der Entwicklung von Projekten zur Revitalisierung von Gewässern, des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit.

Die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg bewegten sich im März 2025 auf mittlerem Niveau (88% der Messstellen) mit weiter rückläufiger Entwicklungstendenz infolge der seit Februar anhaltenden Trockenheit. Das Neubildungsgeschehen war im Bezugsmonat rückläufig, aber die Bodenfeuchte hat außer im Oberboden nur geringfügig abgenommen.

Am 22. März 2025 findet der Weltwassertag statt. Dieses Jahr unter dem Motto "Glacier Preservation"- "Erhalt der Gletscher".
Überarbeitetes Merkblatt Nr. 36 zum Gewässerrandstreifen für die Landwirtschaft (LTZ)
Für die Landwirtschaft gibt es ein überarbeitetes detailliertes Merkblatt zum Gewässerrandstreifen (Merkblatt Nr. 36, Stand März 2024, LTZ). Die Anpassung erfolgte auf die aktuellen Vorgaben der DüV und Berücksichtigung des neuen § 38a WHG.
Merkblatt "Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", März 2024, LTZ