Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt ein Verbot aller Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg bewegen sich Ende August 2026 an etwa der Hälfte der Messstellen (49%) auf niedrigem Niveau. Die restlichen Messstellen bewegen sich im unteren Normalbereich auf teils sehr unterdurchschnittlichem Niveau. Die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen findet seit Ende Juni 2026 nicht mehr statt aber in der zweiten Monatshälfte waren dennoch niederschlagsbedingte Stabilisierungen an einigen gewässernahen Messstellen zu beobachten. Großräumige Engpässe in der öffentlichen Wasserversorgung sind nicht zu erwarten, wobei die Wasserversorgungsunternehmen zunehmend Probleme mit der Deckung des Spitzenwasserbedarfs im Versorgungsgebiet bekommen könnten. Wasserknappheit könnte in Gebieten, die überwiegend mit Quellwasser versorgt werden, im weiteren Jahresverlauf auftreten.
Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ von BUND, NABU und Landesfischereiverband Baden-Württemberg engagiert sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit einem Beratungsangebot zu konkreten Maßnahmenvorschlägen unterstützt es Kommunen und Naturschutzgruppen bei der Entwicklung von Projekten zur Revitalisierung von Gewässern, des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit.
Die Entsiegelungsprämie belohnt Kommunen für ihr Engagement bei der Entsiegelung kommunaler Flächen. Ziel der Prämie ist es, durch den Einsatz von freiwilligen Entsiegelungsmaßnahmen eine Rückführung der Flächeninanspruchnahme zu erreichen.
Gemeinsam fürs Wasser: Gewässerrevitalisierung einfach erklärt - Grundlagen, Praxiswissen und Handlungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche
Der Handlungskatalog der Strategie umfasst 12 Aktivitäten. Diese sollen den Kommunen im Land einen praktikablen Rahmen bieten, um den urbanen Wasserhaushalt zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die darauf abzielen, Informationsangebote auszubauen, Fördermöglichkeiten anzupassen sowie den rechtlichen Rahmen und die fachübergreifende Gestaltung von Planungsprozessen zu prüfen.
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden freiwillige Maßnahmen gefördert, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
In den Informationsblättern zu "Vitale Gewässer" werden Themen der Gewässerentwicklung und Gewässerbewirtschaftung zur Erreichung von vitalen Gewässern kompakt vorgestellt. Es handelt sich um Veröffentlichungen der WBW Fortbildungsgesellschaft und der LUBW, welche für die Fachtagungen Vitale Gewässer Baden-Württemberg erstellt wurden.