Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss auch die Struktur der Fließgewässer durch sogenannte "Revitalisierungen" gezielt verbessert werden. Um die Kommunen als Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast an den Gewässern II. Ordnung bdabei bestmöglich zu unterstützen, hat das Umweltministerium BW die Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) ins Leben gerufen.
Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ von BUND, NABU und Landesfischereiverband Baden-Württemberg engagiert sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit einem Beratungsangebot zu konkreten Maßnahmenvorschlägen unterstützt es Kommunen und Naturschutzgruppen bei der Entwicklung von Projekten zur Revitalisierung von Gewässern, des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit.
Ende Dezember 2024 bewegen sich die Grundwasserverhältnisse in Baden-Württemberg auf leicht überdurchschnittlichem, jede zehnte Messstelle auf hohem Niveau. Die Grundwasserneubildung dürfte in den kommenden Wochen weiter zunehmen und Grundwasseranstiege bewirken.
Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt ein Verbot aller Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
ARD-Moderatorin Jessy Wellmer rief im Mai dazu auf, bei #unsereFlüsse mitzumachen. Jetzt ist die ARD-Mitmachaktion abgeschlossen. Tausende Fotos und Beobachtungen zeigen: 3 von 4 Bächen in Deutschland geht es schlecht.
Überarbeitetes Merkblatt Nr. 36 zum Gewässerrandstreifen für die Landwirtschaft (LTZ)
Für die Landwirtschaft gibt es ein überarbeitetes detailliertes Merkblatt zum Gewässerrandstreifen (Merkblatt Nr. 36, Stand März 2024, LTZ). Die Anpassung erfolgte auf die aktuellen Vorgaben der DüV und Berücksichtigung des neuen § 38a WHG.
Merkblatt "Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", März 2024, LTZ