Die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg bewegten sich im Dezember 2025 auf mittlerem Niveau (ca. 91% der Messstellen im Normalbereich). Trotz der anhaltenden Trockenheit und der nachlassenden Feuchte im Oberboden war eine signifikante Grundwasserneubildung zu verzeichnen. Die Grundwasserverhältnisse schwankten weitgehend unauffällig innerhalb des Normalbereichs und waren mehrheitlich stabil (ca. 55% der Messstellen).
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss auch die Struktur der Fließgewässer durch sogenannte "Revitalisierungen" gezielt verbessert werden. Um die Kommunen als Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast an den Gewässern II. Ordnung bdabei bestmöglich zu unterstützen, hat das Umweltministerium BW die Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) ins Leben gerufen.
Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ von BUND, NABU und Landesfischereiverband Baden-Württemberg engagiert sich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit einem Beratungsangebot zu konkreten Maßnahmenvorschlägen unterstützt es Kommunen und Naturschutzgruppen bei der Entwicklung von Projekten zur Revitalisierung von Gewässern, des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit.
Die WBW Fortbildungsgesellschaft ist im Januar 2025 als ein neuer Bereich in die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) übergegangen. Das neue Kompetenzzentrum der KEA-BW wird in den Bereichen Schutz und Entwicklung von Gewässern, Umgang mit Wasserextremen, technischer Hochwasserschutz, Gewässerpädagogik und Boden informieren, vernetzen und fortbilden.
In den Informationsblättern zu "Vitale Gewässer" werden Themen der Gewässerentwicklung und Gewässerbewirtschaftung zur Erreichung von vitalen Gewässern kompakt vorgestellt. Es handelt sich um Veröffentlichungen der WBW Fortbildungsgesellschaft und der LUBW, welche für die Fachtagungen Vitale Gewässer Baden-Württemberg erstellt wurden.
Der Handlungskatalog der Strategie umfasst 12 Aktivitäten. Diese sollen den Kommunen im Land einen praktikablen Rahmen bieten, um den urbanen Wasserhaushalt zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die darauf abzielen, Informationsangebote auszubauen, Fördermöglichkeiten anzupassen sowie den rechtlichen Rahmen und die fachübergreifende Gestaltung von Planungsprozessen zu prüfen.
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden freiwillige Maßnahmen gefördert, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
Überarbeitetes Merkblatt Nr. 36 zum Gewässerrandstreifen für die Landwirtschaft (LTZ)
Für die Landwirtschaft gibt es ein überarbeitetes detailliertes Merkblatt zum Gewässerrandstreifen (Merkblatt Nr. 36, Stand März 2024, LTZ). Die Anpassung erfolgte auf die aktuellen Vorgaben der DüV und Berücksichtigung des neuen § 38a WHG.
Merkblatt "Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", März 2024, LTZ