Drittstaaten
Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. In der Regel ist für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Einreisevisum erforderlich, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden kann.
Ausgenommen von der Visapflicht zur Einreise sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein und Norwegen, der Schweiz, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und Neuseeland.