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Flaggen der Welt

Drittstaaten

Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. In der Regel ist für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein  Einreisevisum erforderlich, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden kann.

Ausgenommen von der Visapflicht zur Einreise sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein und Norwegen, der Schweiz, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und Neuseeland.

Flagge EU

EU-Bürger

EU Bürger benötigen für Ihren Aufenthalt in Deutschland nichts weiter als die Anmeldebestätigung der Wohngemeinde und ihren gültigen Pass. Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von zunächst fünf Jahren ausgestellt.

EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde oder bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.

 

Flagge Schweiz

Schweizer

Schweizer Bürger genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und müssen sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitsgenehmigung. Auf Antrag kann ein (deklaratorischer) Aufenthaltstitel erteilt werden.