Sprengstoffrecht - Allgemeine Informationen
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen oder im privaten umgehen will, braucht eine Erlaubnis. Als explosionsgefährliche Stoffe gelten z.B. Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen, Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen.