Zuständigkeit der Mitarbeitenden
Die Bearbeitung von Bürgeranliegen ist in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers/der Antragstellerin organisiert. Anfragen oder Anträge in Einzelfällen richten Sie bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin.
Wichtiger Hinweise:
Der Zugang zur Ausländerbehörde ist auch zu allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes nur mit einem Termin möglich. Es besteht eine Zugangskontrolle. Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin.
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 - 10:00 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländer und Einbürgerungsbehörde telefonisch erreichbar (Telefonzeit).