Zuständigkeit der Mitarbeitenden
Die Bearbeitung von Bürgeranliegen ist in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers/der Antragstellerin organisiert. Anfragen oder Anträge in Einzelfällen richten Sie bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin.
Wichtiger Hinweise:
Der Zugang zur Ausländerbehörde ist auch zu allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes nur mit einem Termin möglich. Termine zur Vorsprache können Sie selbst buchen: Terminbuchung Ausländerbehörde.
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 - 10:00 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde telefonisch erreichbar (Telefonzeit).