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Zuständigkeit der Mitarbeitenden

Die Bearbeitung von Bürgeranliegen ist in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers/der Antragstellerin organisiert. Anfragen oder Anträge in Einzelfällen richten Sie bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin.

Wichtiger Hinweise:

Der Zugang zur Ausländerbehörde ist auch zu allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes nur mit einem Termin möglich. Es besteht eine Zugangskontrolle. Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin.

Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 - 10:00 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländer und Einbürgerungsbehörde telefonisch erreichbar (Telefonzeit).

Abteilungsleiter

 

Andreas Tscherning

Stellvertretende Abteilungsleiterin

 

Lisa Muck

Allgemeines Ausländerrecht

Sabrina Gut (Buchstaben A, R, W)

Yvonne Kaiser-Heinrich (Buchstabe B, V)

Gina Sutter (Buchstaben C-F, P, Q)

Katharina von dem Bussche (Buchstaben G-K)

Gülseren Büz (Buchstaben L-O)

Selma Daglarkiran (Buchstaben S-U, X-Z)

Asyl und humanitäre Aufenthaltstitel

Ella Berg (Buchstabe A)

Sarah Kehl (Buchstaben B - E, G - J)

Susanne Müller (Buchstaben K - O)

N.N. (Buchstaben P - S)

Mirka Ruffer (Buchstaben F, T - Z)

Ewgenija Schweiz (Ukraine - vorläufiger Schutz)

Einbürgerung

Für eine persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiterinnen in Einbürgerungssachen ist ein Termin erforderlich. Ohne Terminvereinbarung können lediglich Antragsformulare abgeholt oder angeforderte Unterlagen abgegeben werden. Auch Sachstandsanfragen in Einzelfällen können ohne Termin nicht beantwortet werden.