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Zuständigkeit der Mitarbeitenden

Die Bearbeitung von Bürgeranliegen ist in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers/der Antragstellerin organisiert. Anfragen oder Anträge in Einzelfällen richten Sie bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin.

Abteilungsleiter

 

Andreas Tscherning

Stellvertretende Abteilungsleiterin

 

Lisa Matt

Allgemeines Ausländerrecht

Gülseren Büz (Buchstaben L-O)

Sabrina Gut (Buchstaben A, R)

Yvonne Kaiser-Heinrich (Buchstabe B)

Katharina von dem Bussche (Buchstaben G-K)

Gina Sutter (Buchstaben C-F, P, Q)

Selma Daglarkiran (Buchstaben S - Z)

Asylverfahren

 

Mirka Ruffer (Buchstaben E, F, T-Z)

Andrea Rutschmann (Buchstaben L - O)

Sarah Kehl (Buchstaben B - D, G - K)

Ella Berg (Buchstaben P - S)

Jessica Pawelek (Buchstabe A)

Einbürgerung

Für eine persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiterinnen in Einbürgerungssachen ist ein Termin erforderlich. Ohne Terminvereinbarung können lediglich Antragsformulare abgeholt oder angeforderte Unterlagen abgegeben werden. Auch Sachstandsanfragen in Einzelfällen können ohne Termin nicht beantwortet werden.